Wann brauche ich einen Energieausweis?
Unter folgenden Umständen ist ein Energieausweis erforderlich:
- Als Beilage für einen Förderantrag bei Neubau, Sanierung oder Heizungstausch
- Bei Vermietung, Verpachtung oder beim Verkauf eines Gebäudes (bereits im Immobilieninserat erforderlich)
- Für bestimmte Neu- und Zubauten sowie größere Renovierungen von konditionierten Gebäuden entsprechend der NÖ Bauordnung
Ausnahmen vom verpflichtenden Energieausweis bestehen bei Abbruchobjekten, provisorisch errichteten Gebäuden, Gebäuden ohne Heizung (frostfrei gehalten), Industrieanlagen wie Werkstätten oder landwirtschaftlichen Nutzgebäuden.
Wann ist ein Energieausweis besonders sinnvoll?
Ein Energieausweis ist besonders als gute Entscheidungsgrundlage für geplante Energieeinsparmaßnahmen geeignet:
- Beim Umstieg auf eine neues Heizsystem, wie z.B. auf eine Wärmepumpe. Mit einem Energieausweis kann festgestellt werden, ob das Gebäude für eine Wärmepumpe geeignet ist und wie die jährlichen Heizkosten durch zusätzliche Dämmmaßnahmen gesenkt werden können.
- Bereits am Anfang der Planung einer thermischen Sanierung eines Gebäudes. Mit einem Energieausweis kann eingeschätzt werden, wieviel Energie und damit auch jährliche Heizkosten durch das Anbringen einer Dämmung gespart werden können.