Vergleich mit dem VKI

Aktion beendet


Im Jahr 2022 mussten viele Energielieferanten aufgrund der Turbulenzen auf den Energiemärkten ihre Preise erhöhen. Auch die EVN Energievertrieb GmbH & Co KG führte im September 2022 eine Preiserhöhung auf Basis der geltenden Allgemeinen Lieferbedingungen in einzelnen Tarifen durch. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) meldete rechtliche Bedenken hinsichtlich dieser Preisanpassung an.

Die Einigung zwischen dem Verein für Konsumenteninformation und der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG besagte, dass betroffene Kund*innen bis 31. Juli 2025 eine Abgeltung beantragen konnten. Diese war in Form von Extra EVN Bonuspunkten oder als Ausgleichszahlung auf Ihr Bankkonto möglich.

Die Eckpunkte


  • Kund*innen die zum 01. September 2022 mindestens eine Energieanlage mit einem Tarif (Optima Strom, Optima Eco, Optima Natur, Optima Eco Natur, Optima Gas und Optima Biogas) hatten, waren von der Preiserhöhung betroffen. Für die Berechnung der Ausgleichszahlung wurden alle betroffenen Anlagen berücksichtigt.
  • Wir haben eine Abgeltung angeboten, die in Form von Extra EVN Bonuspunkten oder als Ausgleichszahlung auf ein Bankkonto beantragt werden konnte.
  • Im Zuge des Antrags mussten die Kund*innen erklärten, dass mit der Aufbuchung von Extra EVN Bonuspunkten bzw. der Ausgleichszahlung alle Ansprüche gegenüber EVN Energievertrieb GmbH & Co KG im Zusammenhang mit der Preisanpassung vom 01. September 2022 abgegolten sind.
  • Die Beantragung der Abgeltung war von 05. Mai 2025 bis 31. Juli 2025 möglich.
  • Die Aufbuchung der Extra EVN Bonuspunkte bzw. die Ausgleichszahlung auf das im Antrag angegebene Bankkonto erfolgt(e) nach erfolgreicher Antragstellung innerhalb von acht Wochen.
  • Ein Rücktrittsrecht nach § 11 FAGG bzw. § 3 KSchG steht Konsumentinnen und Konsumenten innerhalb von 14 Tagen nach Antragsstellung zu. Ein Rücktritt war/ist per E-Mail an [email protected]  möglich.  

Das Extra EVN Bonuspunkte Gewinnspiel


Bei Auswahl der Abgeltung in Form von Extra EVN Bonuspunkten nahmen die Kund*innen automatisch an unserem Gewinnspiel teil. Die Verlosung wird voraussichtlich am 26. August 2025 unter Ausschluss des Rechtsweges stattfinden. Die Gewinner*innen werden von uns schriftlich verständigt

Über 300 Preise

  • Fotoshooting auf einem Windrad (1x)
  • KTM E-Bike Macina Style 830 (1x)
  • Event-Tickets (60x)
  • NÖ-Card (20x)
  • shöpping.at - Gutscheine (100x)
  • NÖN-Digitalabo für 2 Monate (40x)
  • EVN GenussPartner Körbe (20x)
  • VARTA Outdoor-Laterne L30RH (80x)
Teilnahmebedingungen Extra EVN Bonuspunkte Gewinnspiel PDF - Datei, 2437 kB

Haben Sie noch Fragen?


FAQ

Ich habe zu spät von der Möglichkeit erfahren und möchte jetzt noch einen Antrag auf Abgeltung für Preisanpassung im Rahmen der VKI-Aktion stellen. Was kann ich tun?

Der Zeitraum der Antragstellung im Rahmen unserer Einigung mit dem VKI war mit 31. Juli 2025 begrenzt. Die Antragstellung ist daher jetzt nicht mehr möglich.

Ich wurde nicht über meinen Anspruch im Rahmen der VKI-Aktion informiert. Warum nicht?

Wir haben betreffend die Preisanpassung vom 01. September 2022 auf Basis der damals geltenden Allgemeinen Lieferbedingungen eine Einigung mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) getroffen. In dieser Einigung haben wir aus verwaltungsökonomischen Gründen mit dem VKI eine Bagatellgrenze vereinbart. Da die Höhe Ihrer Abgeltung 5,- Euro oder weniger betragen hätte, haben Sie keine Verständigung erhalten.
 
Der Zeitraum der Antragstellung im Rahmen unserer Einigung mit dem VKI war mit 31. Juli 2025 begrenzt. Die Antragstellung ist daher jetzt nicht mehr möglich.

Wenn ihr mir die Abgeltung jetzt nicht mehr auszahlt, gehe ich vor Gericht. Sehen Sie jetzt noch eine Möglichkeit, mir die Abgeltung zur Verfügung zu stellen?

Wir haben betroffene Kund*innen ab Anfang Mai über die Möglichkeit der Antragstellung betreffend der Einigung mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) informiert, um ausreichend Gelegenheit für die fristgerechte Einbringung zu geben. Der Zeitraum bis 31. Juli 2025 für die Antragstellung war Teil unserer Einigung mit dem VKI. Eine Antragstellung ist daher jetzt nicht mehr möglich.