EVN SonnenStrom

Nutzen Sie unsere vielseitigen, flexiblen Stromangebote für Gemeinden! Wir bieten Ihnen für jeden Bedarf eine passende Lösung.

EVN SonnenStrom

Schritt für Schritt zum Abnahmevertrag


Überblick über die Errichtung einer Photovoltaikanlage:

  • Planen Sie Ihre Photovoltaikanlage mit einem konzessionierten Elektriker, z.B. einem EVN PowerPartner.
  • Zuerst muss ein Netzvertrag mit der Netz Niederösterreich GmbH (NNÖ) vereinbart werden. Diesen Schritt führt Ihr Elektriker für Sie durch. Bitte achten Sie darauf: Sie benötigen später die Vertragsbestätigung zum Netzvertrag (pdf-Dokument) für die Erstellung des SonnenStrom Abnahmevertrages.
  • Ihre Photovoltaikanlage wird errichtet.
  • Für die Inbetriebnahme benötigen Sie einen Abnahmevertrag. Bitte wenden Sie sich ca. einen Monat vor der Errichtung der Photovoltaikanlage an Ihre EVN Gemeindebetreuung oder direkt an [email protected] für die Erstellung eines Abnahmevertrages. Legen Sie unbedingt das Netzvertragsdokument bei.
  • Ist Ihre Photovoltaikanlage fertig gestellt, meldet Ihr Elektriker das der NNÖ.
  • Die NNÖ prüft und erteilt die Betriebserlaubnis. Erst dann darf die Photovoltaikanlage in Betrieb genommen werden. 
  • Nach erfolgter Inbetriebnahme wird Ihr SonnenStrom Tarif eingeschalten, die Vergütung kann beginnen.
  • Danach sendet die NNÖ die Daten Ihrer Anlage an die Herkunftsnachweisdatenbank der E-Control Austria. Wir melden dieser Behörde die EVN als Bevollmächtigte für die durch Ihre Einspeisung entstehenden Herkunftsnachweise.
  • Den besten Nutzen Ihrer Photovoltaikanlage erzielen Sie mit einem möglichst hohen Eigenverbrauch. Hier finden Sie Möglichkeiten, Ihren Eigenverbrauch zu optimieren.

Haben Sie weitere Fragen? Schauen Sie sich nachstehend die FAQ, die häufig gestellten Fragen durch. Vielleicht finden Sie bereits dort schnell eine Antwort. 

Details und Vorteile SonnenStrom Monat



Abnahmetarif SonnenStrom Monat 


Preisentwicklung, Preise in ct/kWh exkl. USt.


Monat
*ÖSPI Monat_base 

Privat,
Landwirtschaft
P0=7,0

**Business,
Teil einer ***Energiegemeinschaft
P0=6,0
Anlage >50 kW
P0=5,0
November 202492,836,505,574,64
Oktober 202486,316,045,184,32
September 202489,516,275,374,48
August 202470,114,914,213,51
Juli 2024
74,17
5,19
4,45
3,71
Juni 202467,484,724,053,37
Mai 202457,574,033,452,88
April 202459,764,183,592,99
März 202465,244,573,913,26
Februar 202487,306,115,244,37
Jänner 202496,506,765,794,83
Dezember 2023104,977,356,305,25
November 2023119,678,387,18
5,98

*    ohne Gewähr - der ÖSPI Monat_base wird von der Austrian Energy Agency, der Österreichischen Energieagentur veröffentlicht
**  z.B.: Gewerbe, Industrie, Dienstleistung, Handel, Gemeinde, ...
*** GEA, EEG, BEG

Informations- und Preisblatt Abnahme SonnenStrom Monat PDF - Datei, 205 kB Allgemeine Einspeisebedingungen Photovoltaik PDF - Datei, 127 kB Beispiel Netzvertrag (Vertragsbestätigung) der Netz Niederösterreich GmbH PDF - Datei, 79 kB

Häufige Fragen

Was sind die Voraussetzungen für einen SonnenStrom Abnahmevertrag?

- Vertragsbestätigung über den vereinbarten Netzvertrag von der Netz Niederösterreich GmbH
- EVN Bezugstarif am gleichen Zähler

Warum soll ich meinen SonnenStrom Abnahmevertrag über den gesicherten Bereich in „Meine EVN“ erstellen?

Wir können Ihre Angaben gleich richtig mit Ihren Kunden- und Anlagendaten verknüpfen. Sie sparen selbst wertvolle Zeit und Ihre Anlage kann zügiger in Betrieb genommen werden.

Wer soll online den digitalen Weg nutzen, um den SonnenStrom Abnahmevertrag erstellen zu lassen?

Über unseren Digitalen Assistenten kommen Sie am schnellsten und sichersten zu Ihrem SonnenStrom Abnahmevertrag.

  • Nutzen Sie diesen bitte, wenn Sie Privatkund*in/Haushaltskund*in sind, oder ein Unternehmen haben und der Jahresverbrauch beim Bezug unter 100.000 kWh liegt.
  • Als Elektriker bitten Sie Ihre Kunden knapp vor Errichtung der PV-Anlage, den SonnenStrom Abnahmevertrag selbst online zu erstellen. Dies ist der schnellste und sicherste Weg.

Kann ich als Elektriker nach wie vor den Abnahmevertrag per E-Mail anfordern?

Wir bitten Sie, dass Sie Ihre Kund*innen kurz vor der Errichtung der Anlage auffordern, den Abnahmevertrag selbst digital unter www.evn.at/sonnenstrom zu erstellen. Dafür müssen sich die Kund*innen beim Service-Portal „Meine EVN“ registrieren. Dies ist der sicherste und schnellste Weg zum SonnenStrom Abnahmevertrag. Die Anlagenbetreiber sollten dafür den Netzzugangsvertrag digital verfügbar haben.

Ich beziehe keinen Strom von der EVN. Kann ich dennoch einen Abnahmevertrag abschließen?

Bitte schließen Sie zuerst einen Liefervertrag für Ihren Bezug hier ab. 

Ich habe ein E-Mail mit mehreren Dokumenten erhalten – dem SonnenStrom Abnahmevertrag, einem SonnenStrom Preisblatt und Einspeisebedingungen – habe ich damit alles erledigt?

Nein, noch nicht. Bitte achten Sie darauf, dass dieses E-Mail erst die Zusammenfassung des SonnenStrom Angebotes darstellt. Wir müssen die Daten noch prüfen, erst wenn dies geschehen ist, können wir Ihnen eine Bestätigung senden, dass der SonnenStrom Abnahmevertrag abgeschlossen ist.

Die SonnenStrom Gutschrift wird nicht in die Teilbeträge mit einberechnet, kann ich den Teilbetrag ändern?

Ja, Sie haben die Möglichkeit Ihren Teilbetrag im Service-Portal „Meine EVN“ anzupassen.

Wo finde ich den ÖSPI Monat_base?

Der ÖSPI Monat_base wird jedes Monat von der AEA, der Österreichischen Energieagentur berechnet und veröffentlicht. Die aktuellen ÖSPI-Indexwerte finden Sie hier

Warum wird der ÖSPI Monat_base als Index für die Berechnung der Einspeisevergütung herangezogen?

Der ÖSPI Monat_base hat den Vorteil, dass er vor dem Abnahmemonat feststeht. Er spiegelt zeitnah die aktuellen Marktpreisentwicklungen wieder.

Warum sind die Ausgangswerte etwas geringer, wenn man beim Bezug Business- oder Gemeindekunde ist, wenn die Anlage größer als 50 kW ist oder die Anlage Teil einer Energiegemeinschaft ist?

Diese Anlagen liefern mehr Mengen an Energie zu Zeiten, in denen sie nicht benötigt werden, öfters gibt es ein Überangebot am Markt. Daraus resultiert ein etwas geringerer Ausgangswert.

Was passiert, wenn ich einer Energiegemeinschaft beitrete?

Wenn Sie einer Energiegemeinschaft beitreten, ist die EVN berechtigt den Abnahmepreis entsprechend dem Preisblatt anzupassen. 

Ich habe die Leistung meiner Anlage soeben von 35 auf 55 kW (kVA) erhöht. Muss ich etwas bedenken?

Grundsätzlich ist jede Leistungsveränderung der Netz Niederösterreich GmbH zu melden, diese informiert uns dann als Ihr Energieabnehmer. Wenn Sie mit Ihrer Anlage über 50 kW (kVA) Leistung kommen, wird EVN den Abnahmepreis entsprechend dem Preisblatt anpassen. 

Warum erhalte ich einen schlechteren Preis, wenn ich mich hinsichtlich der Datenerfassung- und -übertragung der Zählerwerte für die Opt-Out-Option entscheide?

Wenn Sie die Opt-Out-Option wählen, ist Ihr Einspeiseverhalten für uns leider nicht nachvollziehbar. Dieser fehlende Überblick hat zur Folge, dass wir nicht wissen, wann welche Menge an Energie ins Netz eingespeist wird. Deswegen bewerten wir die Wahl der Opt-Out-Option mit dem niedrigsten Ausgangswert gemäß Preisblatt.

Was ist ein vertragskonformes Einspeiseverhalten?

Grundsätzlich gibt es Standardlastprofile, die zeigen wann mit welchen Energiemengen zu rechnen ist. Bei der Einspeisung ist das das Standardlastprofil E1. Wenn das Einspeiseverhalten einer Anlage nicht wie in den AEB 8. beschrieben zu sehr von diesem Profil abweicht, kann von einem vertragskonformen Einspeiseverhalten gesprochen werden.

Kann es bei diesem Angebot zu negativen Preisen kommen?

Grundsätzlich ist nicht davon auszugehen. Für negative Preise müsste der ÖSPI Monat_base negativ sein. Weiters gibt es bei diesem Tarif keinen absoluten Abschlag und keine Grundgebühr.

Wieso habe ich die Preisinformation noch nicht erhalten?

Nachdem Netz Niederösterreich GmbH die Betriebserlaubnis erteilt hat, muss sie in Folge in der EDV erfasst werden. Zuerst netzseitig von der Netz Niederösterreich GmbH, dann energieseitig von der EVN. Aufgrund der hohen Anzahl von Anlagen, die täglich in Niederösterreich ans Netz angeschlossen werden, kann es hier zu Verzögerungen kommen. Weiter oben auf dieser Seite sehen Sie den jeweils aktuellen Abnahmepreis.

Kann ich bei der OeMAG einen Vertrag abschließen?

Ja.

Ich habe bisher bei der OeMAG eingespeist, bin Volleinspeiser, und möchte jetzt zur EVN wechseln. Was muss ich tun?

Aus Ihrer Sicht ist es das beste, die Anlage von Volleinspeisung auf Überschusseinspeisung umzustellen. Die eigenverbrauchte kWh ist mehr wert als die eingespeiste kWh. Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Elektriker auf. Wenn alles erledigt ist, können Sie einen SonnenStrom Abnahmevertrag abschließen. Bitte beachten Sie, dass für die Ausstellung eines SonnenStrom Abnahmevertrags ein Bezugsvertrag bei der EVN für die gleiche Anlage vorliegen muss. 

Was ist der Unterschied zwischen der Einspeisung bei der EVN und der OeMAG?

Der zur Auszahlung gelangende Abnahmepreis steht bei EVN im Vorhinein fest, bei der OeMAG erst im Nachhinein.

Sind bei der Einspeisung ins Netz Netzgebühren und/oder Steuern und Abgaben zu entrichten?

Nein, aus heutiger Sicht nicht. Achten Sie aber bei Anlagen ab 15 kVA auf die unterschiedliche Netzpreisberechnung.

Was passiert bei Anlagen ab 15 kVA?

Bei Anlagen ab einer Leistung größer 15 kVA wird die Bezugsanlage auf einen leistungsgemessenen Netztarif umgestellt. Deswegen dürfen Sie bei Anlagen in dieser Größe auch nicht Opt-Out (Zählerdatenerfassung nur einmal pro Jahr) bei Ihrem Smart Meter wählen.

Wie wirkt sich der Stromkostenzuschuss (Strompreisbremse) auf die Abnahmevergütung aus?

An der jeweils geltenden Abnahmevergütung ändert sich nichts.

Ich habe ein Balkonmodul – brauche ich einen SonnenStrom Abnahmevertrag?

Für ein Balkonmodul (bis 0,8 kVA / bis 800 Watt) benötigen Sie weder einen Netzvertrag noch einen SonnenStrom Abnahmevertrag. Diese Anlagen erzeugen gerade soviel Strom, dass Sie ihn auch in einem kleineren Haushalt selbst verbrauchen werden. Es reicht vollkommen, wenn Sie die Installation an das digitale Kundenportal der Netz Niederösterreich GmbH melden. Danach können Sie mit dem Eigenverbrauch sofort loslegen.


 

Die Leistung der Anlage wird erhöht – was muss ich tun?

Zuerst muss die Netz Niederösterreich GmbH informiert werden. Wenn nach der Erhöhung der Leistung der Elektriker die Leistungserhöhung bei der Netz Niederösterreich GmbH als fertig meldet, kann die Erweiterung bei der Herkunftsnachweisdatenbank der E-Control Austria gemeldet werden. Wir werden standardmäßig als Ihr Energieabnehmer informiert. 

Ich habe jetzt einen Smart Meter, aber die in der Rechnung angegebene Abnahmemenge stimmt nicht mit meinen Aufzeichnungen überein. Warum?

Sie haben von der Netz Niederösterreich GmbH einen Smart Meter erhalten. Es kann aber sein, dass dieser noch nicht kommunikativ geschalten ist. Erst dann erhalten wir Ihre Zählerstände. Solange wir nur einen Jahreswert erhalten, wird eine Hochrechnung der Einspeisemenge auf die einzelnen Monate mittels des standardisierten Lastprofils vorgenommen. Wir haben keinen Einfluss auf den Zeitpunkt der Kommunikativschaltung, Sie aber schon. Melden Sie diesen Wunsch bitte hier der Netz Niederösterreich GmbH. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Wahl der Opt-Out Option zu einem geringeren Ausgangswert bei der Berechnung der Abnahmevergütung führt. 

Was ist ein Herkunftsnachweis?

Der Herkunftsnachweis bescheinigt, wann, mit welchem Energieträger, in welcher Anlage elektrische Energie erzeugt wurde. In etwa wie eine Geburtsurkunde für den Strom. Eine Behörde (die E-Control Austria) gibt diese Nachweise aus. Mit den Herkunftsnachweisen wird die Herkunft der an die Endkunden gelieferten Energie nachgewiesen. Die Stromkennzeichnung  gibt Auskunft darüber, welche Herkunftsnachweise für die Lieferung der gesamten Energie von EVN an ihre Endkunden im abgelaufenen Kalenderjahr verwendet wurden.

Meine Anlage ist noch nicht bei der Herkunftsnachweisdatenbank angemeldet, fehlt etwas?

Seit Herbst 2023 ist der Meldevorgang neu geregelt: Zuerst erteilt die Netz Niederösterreich GmbH die Betriebserlaubnis für Ihre Anlage, im nächsten Schritt wird die Anlage im EDV-System angelegt. Wenn dies geschehen ist, geht automatisch die Meldung mit der bei der Netz Niederösterreich GmbH hinterlegten Engpassleistung an die bei der E-Control Austria geführte Herkunftsnachweisdatenbank. Bitte beachten Sie, dass täglich eine große Anzahl von Photovoltaikanlagen ans Netz geht und es daher zu Verzögerungen bei den einzelnen Teilschritten kommen kann.

Kann ich selbst überprüfen, ob meine Anlage bereits in der Stromnachweisdatenbank angemeldet ist?

Ja, das ist sogar sehr einfach: Sie müssen nur die Zählpunktnummer Ihrer Anlage und die Postleitzahl des Anlagenstandortes in der Abfragemaske (unter „ABFRAGE starten!“) der Stromnachweisdatenbank angeben.

(Hinweis: Manchmal muss man diesen link zweimal anklicken, bis er sich korrekt öffnet).

Welche Informationen gibt es zum Thema Steuern?

Grundsätzlich raten wir Ihnen, sich für steuerliche Fragen an die Steuerberatung Ihres Vertrauens bzw. das für Sie zuständige Finanzamt zu wenden. Wir können Sie nur auf einzelne Punkte im Zusammenhang mit steuerlichen Thematiken überblicksmäßig aufmerksam machen, steuerliche Auskünfte sind jedoch ohne Gewähr.

Wie muss ich mit der Umsatzsteuer umgehen?

  • Geben Sie bei der Online-Erstellung Ihres SonnenStrom Abnahmevertrages im Digitalen Assistenten bitte bekannt, welche umsatzsteuerrechtliche Option für Sie relevant ist. Im Prinzip sind Sie der Lieferant, sie liefern uns Energie, wir sind Ihr Abnehmer.
  • Sofern Sie das wollen, können wir Sie umsatzsteuerrechtlich als Unternehmer behandeln. Geben Sie uns in diesem Fall bitte Ihre UID-Nummer bei der Vertragserstellung bekannt. Bei der Rechnungslegung kommt es in diesem Fall zu einer Umkehr der Umsatzsteuerschuld (Reverse Charge), d.h. die Steuerschuld geht auf uns als Leistungsempfänger über (da wir „Weiterlieferant“ im Sinne des UStG sind). Die Rechnung/Gutschrift für Ihre Energielieferung erfolgt daher ohne Ausweis von Umsatzsteuer unter Hinweis auf das Reverse-Charge-Systeme.
  • Andernfalls gilt das Betreiben der Anlage im Rahmen eines Kleinunternehmers, womit die Vergütung mit 0 % Umsatzsteuer erfolgt.
  • Sind Sie ein pauschalierter Land-/Forstwirt, geben Sie uns das bitte bekannt. Es kommt der pauschalierte Umsatzsteuersatz zur Anwendung.

Was hat es mit der Einkommenssteuer auf sich?

Wird Strom ins Netz eingespeist, stellen die Erlöse grundsätzlich steuerpflichtige Einkünfte dar. Es gilt jedoch eine Einkommenssteuerbefreiung aus der Einspeisung von bis zu 12.500 kWh bei Anlagen mit einer Größe von maximal 25 kWp. Diese Angaben sind ohne Gewähr, für detaillierte Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Steuerberatung Ihres Vertrauens bzw. das für Sie zuständige Finanzamt. 

Muss ich Elektrizitätsabgabe bezahlen?

Für Ihren Eigenverbrauch ist keine Elektrizitätsabgabe zu entrichten. Für verkaufte Energie ist eine Elektrizitätsabgabe in der Höhe von 0,001 Euro zu entrichten, eine Jahressteuerschuld unter 50,- Euro wird nicht erhoben.  

Wo kann ich meine Bankdaten für die Überweisung der Gutschrift bekannt geben?

Bitte schriftlich, z.B. an [email protected].

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