Schritt für Schritt zum Abnahmevertrag
Überblick über die Errichtung einer Photovoltaikanlage:
- Planen Sie Ihre Photovoltaikanlage mit einem konzessionierten Elektriker, z.B. einem EVN PowerPartner.
- Zuerst muss ein Netzvertrag mit der Netz Niederösterreich GmbH (NNÖ) vereinbart werden. Diesen Schritt führt Ihr Elektriker für Sie durch. Bitte achten Sie darauf: Sie benötigen später die Vertragsbestätigung zum Netzvertrag (pdf-Dokument) für die Erstellung des SonnenStrom Abnahmevertrages.
- Ihre Photovoltaikanlage wird errichtet.
- Für die Inbetriebnahme benötigen Sie einen Abnahmevertrag. Bitte wenden Sie sich ca. einen Monat vor der Errichtung der Photovoltaikanlage an Ihre EVN Gemeindebetreuung oder direkt an [email protected] für die Erstellung eines Abnahmevertrages. Legen Sie unbedingt das Netzvertragsdokument bei.
- Ist Ihre Photovoltaikanlage fertig gestellt, meldet Ihr Elektriker das der NNÖ.
- Die NNÖ prüft und erteilt die Betriebserlaubnis. Erst dann darf die Photovoltaikanlage in Betrieb genommen werden.
- Nach erfolgter Inbetriebnahme wird Ihr SonnenStrom Tarif eingeschalten, die Vergütung kann beginnen.
- Danach sendet die NNÖ die Daten Ihrer Anlage an die Herkunftsnachweisdatenbank der E-Control Austria. Wir melden dieser Behörde die EVN als Bevollmächtigte für die durch Ihre Einspeisung entstehenden Herkunftsnachweise.
- Den besten Nutzen Ihrer Photovoltaikanlage erzielen Sie mit einem möglichst hohen Eigenverbrauch. Hier finden Sie Möglichkeiten, Ihren Eigenverbrauch zu optimieren.
Haben Sie weitere Fragen? Schauen Sie sich nachstehend die FAQ, die häufig gestellten Fragen durch. Vielleicht finden Sie bereits dort schnell eine Antwort.