Die GLN (Global Location Number) dient zur Identifikation von juristischen Entitäten, Funktionen (Organisationseinheiten) und physischen Lokationen wie Unternehmensstandorten, Filialen, uvm. Die GLN ermöglicht die eindeutige und überschneidungsfreie Identifikation von jeder Art von Lokation in Geschäftsprozessen. Alle Details finden Sie hier.
Sollten Sie Ihre GLN-Nummer nicht bei der Hand haben, finden Sie diese nach Eingabe Ihrer Firmenbezeichnung auf der Webseite der Wirtschaftskammer Österreich.
Das Land- und forstwirtschaftliche Betriebsinformationssystem (LFBIS) ist die landesweit eindeutige Kennzeichnung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Die Vergabe und Wartung dieser Nummer erfolgt durch Statistik Austria.
Bitte kontaktieren Sie zu diesem Thema unsere Service-Hotline 02236 / 200 20120. Möglicherweise sind bei Ihnen zwei verschiedene Kundennummern hinterlegt.
Durch die Verrechnung in Kilowattstunden (kWh) wird der Energiegehalt des Gasverbrauches abgerechnet. Dazu wird zunächst der Gasverbrauch über den Gaszähler messtechnisch in Kubikmetern (m³) erfasst und anschließend in kWh umgerechnet. Die Umrechnung ist in § 5 Z 3 der Gas-Systemnutzungstarife-Verordnung festgelegt und erfolgt entsprechend der ÖVGW Richtlinie G 177. Der Umrechnungsfaktor wird durch den Netzbetreiber auf Basis der Daten der Abnahmestelle errechnet.
Die messtechnische Erfassung Ihres Gasverbrauchs erfolgt mittels eines Gaszählers in Kubikmetern (m³). Die Verrechnung Ihres Gasverbrauchs erfolgt allerdings in Kilowattstunden (kWh). Damit wird der Energiegehalt Ihres Gasverbrauchs abgerechnet.
Die Umrechnung erfolgt mittels eines Umrechnungsfaktors bzw. der so genannten Zustandszahl (z-Wert). Diese beiden Werte sind von der geographischen Höhe und vom Ort abhängig, an dem Ihr Zähler montiert ist (Innen- oder Außenmontage). Umrechnungsfaktor bzw. Zustandszahl müssen auf Ihrer Gasrechnung vermerkt sein.
Bis Ende 2023 wurde für die Umrechnung ein einheitlicher, meist jährlich verordneter Verrechnungsbrennwert für die jeweiligen Marktgebiete zugrunde gelegt. Aufgrund einer Umstellung der Bestimmung der Brennwerte auf Monatsbasis seit 1. Jänner 2024 ist für die Ermittlung des Umrechnungsfaktors nun der jeweilige Brennwert des Brennwertbezirkes, in dem sich die Kundenanlage befindet, heranzuziehen.
Durch die monatliche Ermittlung eines IST-Brennwertes je Brennwertbezirk ab 01.01.2024 kann es in der Abrechnung der Gasanlagen zu einer Verzögerung von bis zu 6 Wochen kommen. Der Brennwert für den Vormonat muss spätestens Monatsmitte des darauffolgenden Monats vorliegen.
Für den Lieferantenwechsel selbst werden keine Kosten verrechnet. Die laufenden Netzkosten sind das Entgelt für die
- Bereitstellung,
- Nutzung
- Instandhaltung eines Strom- bzw. Gasnetzes
Für Gas beinhaltet das Netznutzungsentgelt (Arbeits- und Leistungspreis) insbesondere das
- Entgelt für die Messdienstleistung,
- das Netzzutrittsentgelt und
- das Netzbereitstellungsentgelt
Dazu kommt als verbrauchsabhängige Abgabe die Erdgasabgabe.