Ganz einfach zum optimalen Stromtarif

Optima Garant
Strom

Optima Garant

  • 12 Monate Preisgarantie
  • 12 Monate Bindung
  • 100 % Herkunftsnachweise aus Österreich
  • 2 Bonuspunkte pro 20 kWh Strom
Verbrauchspreis 17,9160 ct/kWh
Grundpreis 4,8000 EUR/Monat
Tarif wählen Tarifdetails ansehen
Optima Smart Garant
Strom

Optima Smart Garant

  • 12 Monate Preisgarantie
  • 12 Monate Bindung
  • Smart Meter-Produkt mit zwei Preiszonen
  • 100 % Herkunftsnachweise aus Österreich
  • 4 Bonuspunkte pro 20 kWh Strom
Freizeittarif 16,0800 ct/kWh
Tageszeittarif 19,7640 ct/kWh
Grundpreis 4,8000 EUR/Monat
Tarif wählen Tarifdetails ansehen
Optima Aktiv
Strom

Optima Aktiv

  • Monatliche, indexbasierte Preisanpassung
  • Bindungsfrei
  • Preisvorteil bei monatlicher E-Mail-Rechnung
  • 100 % Herkunftsnachweise aus Österreich
  • 2 Bonuspunkte pro 20 kWh Strom
Verbrauchspreis 13,7160 ct/kWh
Grundpreis 6,0000 EUR/Monat
Tarif wählen Tarifdetails ansehen
Optima Smart Aktiv
Strom

Optima Smart Aktiv

  • Monatliche, indexbasierte Preisanpassung
  • Bindungsfrei
  • Smart Meter-Produkt mit zwei Preiszonen
  • 100 % Herkunftsnachweise aus Österreich
  • 2 Bonuspunkte pro 20 kWh Strom
Freizeittarif 14,0040 ct/kWh
Tageszeittarif 13,2840 ct/kWh
Grundpreis 6,0000 EUR/Monat
Tarif wählen Tarifdetails ansehen

Häufig gestellte Fragen

Wann und wie kann ich den Energielieferanten wechseln?

Die Kündigung bei Ihrem derzeitigen Energielieferanten muss schriftlich erfolgen. In der Regel wird diese Kündigung, wenn keine individuelle Vertragslaufzeit bzw. Bindungsfrist vereinbart ist, vom neuen Energielieferanten mit einer Vollmacht des Kunden durchgeführt. Zeitgleich erfolgt die Anmeldung zum Lieferantenwechsel beim jeweiligen Netzbetreiber.

Was ist ein Bauprovisorium?

In der Bauphase eines Gebäudes ist der für den Zählerkasten vorgesehene Platz meist noch nicht vorhanden. Aus diesem Grund wird ein Provisorium (ein freistehender oder auf einem Holzmast montierter Zählerkasten) für den Zeitraum des Baus errichtet. Das Provisorium enthält in der Regel Sicherungen, Zähler und auch Steckdosen für den Anschluss der Baumaschinen.

Wie wird ein Bauprovisorium errichtet?

Das Bauprovisorium wird in der Regel von einem EVN PowerPartner oder einem Elektroinstallationsbetrieb Ihrer Wahl errichtet. Dieser bestätigt der EVN die ordnungsgemäße Errichtung und schließt das Bauprovisorium an. Die Netz Niederösterreich GmbH montiert nach Erhalt eines gültigen Energieliefervertrages den Zähler. Der Anschluss eines Bauprovisoriums erfolgt aus dem bestehenden Ortsnetz. Ist ein Netzausbau notwendig, erfolgt ein Elektrifizierungsausbau durch die Netz Niederösterreich GmbH (Siedlungselektrifizierung).

Wie komme ich zu einem neuen Hausanschluss?

Für den Hausanschluss stellt Ihnen die Netz Niederösterreich GmbH einen technisch geeigneten Anschlusspunkt zur Verfügung.
- im Kabelnetz: Kabelverteilschrank (KVS-F oder E)
- im Freileitungsnetz: je nach Situation Maststützpunkt, Dachständer- oder Konsolenstützpunkt; Voraussetzung ist das Einverständnis des Hauseigentümers für die Abführung.

Für den Stromanschluss verrechnet die Netz Niederösterreich GmbH Netzanschlusskosten (Netzbereitstellungsentgelt und Netzzutrittsentgelt).

Ich brauche eine Rechnungskopie. Können Sie mir diese bitte zusenden?

Alle Rechnungen finden Sie ganz einfach im Rechnungsarchiv des Service-Portals "Meine EVN".

Ich möchte meine Rechnungen lieber per Bankeinzug zahlen. Wie kann ich diesen erteilen?

Am schnellsten geht es online. Sie können im Service-Portal "Meine EVN" unter "Zahlungseinstellungen ändern" einfach Ihre Bankverbindung bekanntgeben und schon wird Ihre nächste Rechnung bzw. der nächste Teilbetrag von Ihrem Bankkonto abgebucht. 

Was ist eine Einziehungsermächtigung und wie unterscheidet sie sich vom Abbuchungs- oder Dauerauftrag?

Im Fall einer Einziehungsermächtigung bucht die EVN zum Zeitpunkt der Fälligkeit die fälligen Rechnungsbeträge automatisch von Ihrem Konto ab. Im Unterschied zum Abbuchungs- oder Dauerauftrag, bei dem ausschließlich fixe Beträge zu festgelegten Terminen automatisch überwiesen werden können, wird der Betrag bei der Einziehungsermächtigung variabel an geänderte Rechnungsbeträge – z.B. nach Mehr- oder Minderverbrauch oder Preisanpassungen – angepasst. Sie brauchen sich also nicht extra darum zu kümmern.
Belastungen Ihres Kontos aus Einzügen können Sie innerhalb von 56 Tagen ohne Spesen von Ihrer Bank rückbuchen lassen. Außerdem können Sie die Ermächtigung jederzeit kostenlos bei Ihrer Bank widerrufen.

Wo finde ich Erklärungen zu meiner EVN Stromrechnung?

Alle Details finden Sie hier auf unserer Musterrechnung bzw. bei den Begriffserklärungen.

Wie funktioniert die Anmeldung zur E-Mail-Rechnung?

Mit nur wenigen Klicks können Sie sich im Service-Portal "Meine EVN" unter "Zahlungseinstellungen ändern" zur E-Mail-Rechnung anmelden. Die Rechnungen werden als signierte PDF-Dateien versandt.

Darüberhinaus erhalten Sie als EVN Energiekund*in mit Haushaltstarif einmalig 120 Bonuspunkte für die Anmeldung und danach jährlich 120 Bonuspunkte.

Warum gibt es bei monatlicher Zahlung nur 10 statt 12 Monats-Teilbeträge?

Um Kundinnen und Kunden die Kontrolle ihrer Jahresrechnungen zu erleichtern, sehen verschiedene Regelungen die Rechnungslegung unmittelbar nach der jeweiligen Jahresablesung vor. Da es in der Praxis aber nicht in allen Fällen möglich ist, innerhalb eines Monats abzulesen, die Abrechnung zu erstellen, zu versenden sowie diese unter Einhaltung der Zahlungsfrist fällig zu stellen, werden bei monatlicher Zahlung nur mehr 10 Teilbeträge in Rechnung gestellt. Bei einem regulären Ablauf mit monatlicher Zahlung werden im Monat vor und im Monat nach der Abrechnung keine Zahlungen fällig. Der erste Teilbetrag ist mit der Jahresabrechnung fällig.

Wie berechnen sich meine Teilbeträge?

Ermittelt werden die Teilbeträge für die jeweils kommende Verbrauchsperiode
- auf Basis der in der letzten Verbrauchsperiode bezogenen Energiemenge
- unter Berücksichtigung der aktuellen Preise
- unter der Annahme, dass Verbrauchsgewohnheiten und langjährige Durchschnittstemperaturen gleich bleiben.

Die daraus errechneten Energie- bzw. Netzkosten werden entsprechend Ihren gewählten Zahlungsmodalitäten aufgeteilt und ergeben den monatlichen, vierteljährlichen oder halbjährlichen Teilbetrag.

Es ist uns ein Anliegen, Ihre Teilbeträge so zu berechnen, dass die Abweichungen zwischen den tatsächlichen Kosten und den bereits bezahlten Teilbeträgen bei der nächsten Jahresrechnung möglichst gering bleiben. Die Kalkulation erfolgt auf Basis eines behördlich verordneten, standardisierten Lastprofils (Verordnung durch die E-Control).

Kann ich den Teilbetrag ändern?

Wenn sich Ihr Verbrauchsverhalten ändert, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihren Teilbetrag im Service-Portal  "Meine EVN" anzupassen. Hinweis: Sollte es nach der Senkung Ihrer Teilbeträge im Zuge der Jahresrechnung zu einer Nachzahlung kommen, können wir Ihnen dafür leider keine Ratenzahlung anbieten.

Was bedeutet „rechnerisch ermittelt“ beim Zählerstand?

Liegen uns zum Abrechnungszeitpunkt Ihre tatsächlichen Zählerstände nicht vor, wird auf Basis Ihrer Vorjahreswerte ein vorläufiger Zählerstand rechnerisch ermittelt und der Abrechnung zugrunde gelegt. In diesem Fall ersuchen wir Sie um eine nachträgliche Ablesung Ihres aktuellen Zählerstandes und Bekanntgabe in unserem Service-Portal "Meine EVN" unter "Zählerstand eingeben".  Anschließend veranlassen wir ggf. für Sie eine kostenlose Rechnungskorrektur.

Was ist AllesSicher?

AllesSicher ist ein Leistungspaket zur 24 h-Störungshilfe in Ihrer Strom- und/oder Gasanlage. Hier finden Sie alle Details.

Zu allen Fragen

Wie können wir helfen?