Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Sie finden Ihren Zählpunkt
Aufgrund rechtlicher Vorschriften muss der Netzbetreiber auch bei jenen Kunden, die sich für die Selbstablesung entschieden haben, zumindest alle 3 Jahre eine Ablesung selbst durchführen.
Starten Sie auf der Startseite unseren Digitalen Assistenten und wir führen Sie Schritt für Schritt durch die erforderlichen Punkte.
Alternativ können Sie auch unser Umzugsformular auszufüllen, unterschreiben und anschließend ausgefüllt an [email protected] senden.
Im Vorjahr überstieg das Angebot auf der Energieseite die Nachfrage bei weitem. Dies betraf alle Energieträger. Für den Anstieg des Marktpreises von Strom ist der Großhandelspreis des Energieträgers Gas aktuell ausschlaggebend.
Nun zieht die Konjunktur wieder deutlich an. Die Nachfrage auf der Energieseite steigt deutlich. Die Energieträger sind von Lieferengpässen betroffen (z.B. Gaslieferungen aus Russland). Daher steigt der Preis.
Der Hauptgrund für den enormen Energiepreisanstieg der letzten Monate: Gestiegene Nachfrage nach Ende der pandemiebedingten Wirtschaftsflaute traf und trifft auf ein nun vermindertes Angebot. Die Wirtschaftsaktivität, und damit auch der Energiebedarf, läuft derzeit global wieder an. (siehe auch Erklärung Marktsituation oben)
Erneuerbare Energien liegen in der Erzeugung mengenmäßig hinter den Erwartungen zurück. Mittelfristig läuft der Ausstieg aus den konventionellen fossilen Energieträgern. Gleichzeitig steigt global der Bedarf an Energie durch das starke Wirtschaftswachstum.
Die Entscheidung liegt grundsätzlich bei ihnen als Kundin bzw. Kunde. Als Entscheidungsgrundlage bieten wir eine Tarifberatung.
-am EVN Service Telefon: 0800 800 100
-online auf www.evn.at.
-im EVN Service Center
Aufgrund der derzeitigen Marktlage empfehlen wir den Energiepreis mit einem Flex Produkt über die nächsten 12 Monate zu fixieren.
Wenden Sie sich bitte mit Ihrer Anfrage direkt an Ihren Netzbetreiber. Das jeweils benötigte Formular („Auftrag Zählerüberprüfung“) für die Netz NÖ GmbH finden Sie unter folgenden Links. Sie werden direkt zu Netz NÖ GmbH weitergeleitet:
Auftrag Zählerüberprüfung Strom
Auftrag Zählerüberprüfung Gas
Die Formulare von EVN Wasser und EVN Wärme finden Sie hier:
Auftrag Zählerüberprüfung Wasser
Auftrag Zählerüberprüfung Wärme
Für den Hausanschluss stellt Ihnen die Netz Niederösterreich GmbH einen technisch geeigneten Anschlusspunkt zur Verfügung.
- im Kabelnetz: Kabelverteilschrank (KVS-F oder E)
- im Freileitungsnetz: je nach Situation Maststützpunkt, Dachständer- oder Konsolenstützpunkt; Voraussetzung ist das Einverständnis des Hauseigentümers für die Abführung.
Für den Stromanschluss verrechnet die Netz Niederösterreich GmbH Netzanschlusskosten (Netzbereitstellungsentgelt und Netzzutrittsentgelt).
Ganz einfach! Machen Sie den Tarif-Check über unseren Digitalen Assistenten auf der Homepage. Anhand Ihrer Antworten auf einige wenige Fragen erhalten Sie einen Vorschlag für den für Sie optimalen Tarif. Diesen können Sie im Anschluss auch gleich online bestellen.
In der Bauphase eines Gebäudes ist der für den Zählerkasten vorgesehene Platz meist noch nicht vorhanden. Aus diesem Grund wird ein Provisorium (ein freistehender oder auf einem Holzmast montierter Zählerkasten) für den Zeitraum des Baus errichtet. Das Provisorium enthält in der Regel Sicherungen, Zähler und auch Steckdosen für den Anschluss der Baumaschinen.
Das Bauprovisorium wird in der Regel von einem EVN PowerPartner oder einem Elektroinstallationsbetrieb Ihrer Wahl errichtet. Dieser bestätigt der EVN die ordnungsgemäße Errichtung und schließt das Bauprovisorium an. Die Netz Niederösterreich GmbH montiert nach Erhalt eines gültigen Energieliefervertrages den Zähler. Der Anschluss eines Bauprovisoriums erfolgt aus dem bestehenden Ortsnetz. Ist ein Netzausbau notwendig, erfolgt ein Elektrifizierungsausbau durch die Netz Niederösterreich GmbH (Siedlungselektrifizierung).
AllesSicher ist ein Leistungspaket zur 24 h-Störungshilfe in Ihrer Strom- und/oder Gasanlage. Hier finden Sie alle Details.
Lastprofile stellen ein Berechnungsverfahren dar, in dem auf Basis von Messdaten Aussagen über das statistische Verhalten einer bestimmten Verbrauchergruppe abgeleitet werden kann. Für Haushalte ist das Lastprofil H0 (Haushalt) üblich.
Die Information, welches standardisierte Lastprofil Ihrem Zählpunkt zugeordnet wurde, finden Sie in den Unterlagen Ihres Netzbetreibers. Als EVN Kund*in ist das die Netz Niederösterreich GmbH.
Das NÖ Gassicherheitsgesetz verpflichtet alle Betreiber von Gasanlagen (Eigentümer, Mieter, Pächter), die Anlage auf eigene Kosten wiederkehrend sicherheitstechnisch überprüfen zu lassen. Das vorgeschriebene Intervall beträgt 12 Jahre. Die EVN bietet mit dem Gassicherheitscheck solche Überprüfungen an.
Zu Ihrer Sicherheit wird das von Natur aus geruchlose Erdgas mit einem Duftstoff versetzt. Sollten Sie diesen charakteristischen Geruch wahrnehmen, bewahren Sie bitte Ruhe und handeln Sie rasch wie folgt:
- Fenster und Türen weit öffnen – lüften
- im Haus keine elektrischen Schalter betätigen (Lichtschalter, Klingel etc.)
- nicht telefonieren, keine offenen Flammen
- Gas-Haupthahn abdrehen – Gaszufuhr unterbrechen
- Nachbarn warnen – dabei unbedingt klopfen, nicht läuten!
- Gefahrenbereich verlassen
- von außerhalb Gasnotruf 128 anrufen
Die messtechnische Erfassung Ihres Gasverbrauchs erfolgt mittels eines Gaszählers in Kubikmetern (m³). Die Verrechnung Ihres Gasverbrauchs erfolgt allerdings in Kilowattstunden (kWh). Damit wird der Energiegehalt Ihres Gasverbrauchs abgerechnet.
Die Umrechnung erfolgt mittels eines Umrechnungsfaktors bzw. der so genannten Zustandszahl (z-Wert). Diese beiden Werte sind von der geographischen Höhe und vom Ort abhängig, an dem Ihr Zähler montiert ist (Innen- oder Außenmontage). Umrechnungsfaktor bzw. Zustandszahl müssen auf Ihrer Gasrechnung vermerkt sein.
Bis Ende 2023 wurde für die Umrechnung ein einheitlicher, meist jährlich verordneter Verrechnungsbrennwert für die jeweiligen Marktgebiete zugrunde gelegt. Aufgrund einer Umstellung der Bestimmung der Brennwerte auf Monatsbasis seit 1. Jänner 2024 ist für die Ermittlung des Umrechnungsfaktors nun der jeweilige Brennwert des Brennwertbezirkes, in dem sich die Kundenanlage befindet, heranzuziehen.
Durch die monatliche Ermittlung eines IST-Brennwertes je Brennwertbezirk ab 01.01.2024 kann es in der Abrechnung der Gasanlagen zu einer Verzögerung von bis zu 6 Wochen kommen. Der Brennwert für den Vormonat muss spätestens Monatsmitte des darauffolgenden Monats vorliegen.
Ihre Teilbeträge werden durch eine Hochrechnung ermittelt, die auf standardisierten Lastprofilen basiert und einen Durchschnittswinter zugrunde legt. Dieser „Normalwinter“ basiert auf der durchschnittlichen Anzahl der Heiztage der letzten 10 Jahre. Diese Methode stellt sicher, dass bei extrem kalten Wintern zur hohen Nachverrechnung nicht auch noch hohe Teilbeträge für die folgende Periode in Rechnung gestellt werden. Umgekehrtes gilt natürlich für besonders warme Winter.
Für den Lieferantenwechsel selbst werden keine Kosten verrechnet. Die laufenden Netzkosten sind das Entgelt für die
- Bereitstellung,
- Nutzung
- Instandhaltung eines Strom- bzw. Gasnetzes
Für Gas beinhaltet das Netznutzungsentgelt (Arbeits- und Leistungspreis) insbesondere das
- Entgelt für die Messdienstleistung,
- das Netzzutrittsentgelt und
- das Netzbereitstellungsentgelt
Dazu kommt als verbrauchsabhängige Abgabe die Erdgasabgabe.
In der Regel ist bei Anlagen in einer Wohnung der Mieter der Betreiber und somit verpflichtet, den Gassicherheitscheck durchführen zu lassen. Das NÖ Gassicherheitsgesetz kennt zwar keine Definition des „Betreibers", nach allgemeinem Verständnis ist das aber derjenige, der die Anlage regelmäßig in Betrieb nimmt, sie also benützt. Bei zentralen Anlagen z.B. im Keller („Gemeinschaftsanlagen“ nach § 3 Mietrechtsgesetz) ist der Vermieter zur Erhaltung der Heizung und somit auch zur Durchführung des Gassicherheitschecks verpflichtet.
Das Störungshilfepaket AllesSicher Gas gilt für alle gastechnischen Störungen in privaten Gas-Heizungsanlagen und umfasst:
- 24h-Störungshilfe auch am Wochenende und feiertags
- Wiederinbetriebnahme der Heizungsanlage bei Problemen mit Störknopf und Hauptschalter
- Entlüftung des Geräts
- Auffüllen von Wasser
- Wechseln von Gerätesicherungen
- Bereitstellung eines Heizgerätes bei Störungsausfall
- Vermittlung von zuverlässigen und geprüften Installationsbetrieben (EVN PowerPartner) für notwendige Reparaturen
Als EVN-Kund*in können Sie AllesSicher Gas gleich hier bestellen.
Überprüft wird die Gasdichtheit gemäß ÖVGW Richtlinie G10:
- Regeleinrichtungen: Druckregelgeräte auf äußere Dichtheit, fallweise Gasdruck gemäß den Herstellerangaben
- Gaszähleranlage: Aufstellungsort, äußere Dichtheit
- Geräte und Aufstellbedingungen: Eignung des Aufstellungsraumes (u.a. Größe, Lüftungsöffnung), - Verbrennungsluftzuführung (bei Gaskochgeräten muss die Verbrennungsluft ungehindert Zutritt haben, bei Gasgeräten der Bauart B1 bis 50 kW ist darüber ein Nachweis zu erbringen)
- Abgasabführung (Verbindungsstücke, Strömungssicherung, Abgasklappe, Abgasaustrittswächter, Ventilator etc.), Geräteanschluss (Anschlussleitung, Gassteckdose), Gerät (Zustand, Zündsicherung, Flammenbild sofern technisch möglich), Kennzeichnung (CE/ÖVGW)
Die Gasdichte-Messung wird mit einem elektronischen Messgerät vorgenommen. Die Überprüfung nimmt ca. 1 Stunde in Anspruch. Bei Einfamilienhäusern ist die komplette Kundenleitung enthalten, in Wohnhausanlagen nur die Leitung ab dem Gaszähler. Verteilleitungen und Steigleitungen einer Genossenschaft werden nur nach deren Auftrag geprüft.
Zur Prüfung und Ausstellung des Abnahmebefundes sind befugt:
-Verteilerunternehmen, wenn Ihnen befähigte Personen zur Verfügung stehen
-Ziviltechniker im Rahmen ihrer Befugnisse
-Gewerbetreibende, die zur Ausübung des Gewerbes eines technischen Büros berechtigt sind, im Rahmen ihrer Befugnisse
-Gewerbetreibende, die nach den gewerberechtlichen Vorschriften zur Ausführung von Gasrohrleitungen und deren technischen Einrichtungen sowie zum Anschluss von Gasgeräten aller Art an solche Leitungen berechtigt sind
Bei der Montage der Edelstahlschienen - je nach Montageuntergrund - ist auf die Verwendung passender Dübel und Edelstahlschrauben (nicht im Lieferumfang enthalten) zu achten. Die Montageschablone für die Bohrlöcher finden Sie in der Installationsanleitung unter Downloads.
Vor der Montage empfehlen wir ggfs. die Einholung der Erlaubnis der Haus-/Wohnungseigentümergemeinschaft. In einem Garten kann die Bodenmontage überall problemlos erfolgen.
Ja, mittels dem vereinfachten Netzzutritt (bis 800 Wp). Die Installation melden Sie bitte über das Kundenportal Netz-NÖ unter der Rubrik Erzeugungsanlage. Alternativ kann auch Ihr Elektriker den Anschluss melden.
Vor Installation des Photovoltaik-Balkonmoduls ist eine Überprüfung Ihrer Hausanlage durch einen Elektriker vorzusehen.
Die Funktion des Wechselrichters ist nur gegeben sofern auch ein Wechselstromnetz vorhanden ist. Bei Stromausfall wird keine Energie erzeugt bzw. in das Hausnetz eingespeist.
Mit einem eigenen Leitungsschutz im Sicherungskasten und separater 3 poliger Leitung. (mindestens 1,5 mm² Querschnitt) zum Balkonmodul.
Batteriespeicher werden derzeit nur in Kombination mit PV-Anlagen empfohlen. Die aktuell am Markt erhältlichen Lösungen dienen der kurzzeitigen Energiespeicherung – das heißt von Tag zu Nacht - um die tagsüber mit einer PV-Anlage erzeugte Energie in die Nachtstunden mitzunehmen und so den Eigenverbrauch der PV-Anlage zu steigern.
Grundsätzlich gelten die Lithium-Batterien als sehr sicher. Beim Aufstellungsort sollte hauptsächlich auf die dort herrschenden Temperaturen geachtet werden. Ein Temperaturbereich +5 bis +25 °C ist ideal.
Der tagsüber erzeugte Sonnenstrom wird für späteren Verbrauch zwischengespeichert. Wenn die Sonne aufgrund der Tageszeit oder Witterung keine Energie liefert, kann auf den Sonnenstrom aus dem Batteriespeicher zugegriffen werden.
Dies hängt vom installierten Typ des Wechselrichters ab. Es gibt reine Netzwechselrichter und Hybridwechselrichter. An die Hybridwechselrichter kann auch eine Batterie angeschlossen werden. Welche Batterie für so einen Wechselrichter passend ist, steht im Datenblatt des Wechselrichters. (Info: Für einen Fronius GEN24 Wechselrichter ist eine Batterie von BYD oder LG zu empfehlen – zu einem Huawei SUN2000 Wechselrichter passt nur ein Speicher von Huawei, wie zum Beispiel der LUNA2000.)
Nichts. Im Winter wird die Batterie selten auf 100 % geladen. Die Batterie leidet nicht, im Gegenteil, die Zellen werden bei halber Ladung eher geschont als bei einer vollen Ladung.
Im Falle einer Netz- und damit Lieferunterbrechung kann eine kurzzeitige Energiebelieferung aus dem eigenen Batteriespeicher erfolgen. Bei Stromausfall schaltet der Batteriespeicher dabei automatisch auf Notstrom um und das Haus wird mit dem gespeicherten Strom bzw. dem erzeugten Strom der Photovoltaikanlage versorgt. Dazu sind jedoch besondere technische Einrichtungen und Funktionalitäten notwendig, wie sicheres Trennen und Wiedereinschalten des Batteriespeichers. Der BYD Batteriespeicher kann optional mit einer Notstromfunktion erweitert werden.
Gemäß den Bonuswelt-Teilnahmebedingungen sind alle Strom- und Erdgashaushaltskunden der EVN
Energievertrieb GmbH & Co KG, soweit sie Konsument*innen im Sinn des §1 KSchG sind, teilnahmeberechtigt.
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Sie können Ihre Bonuspunkte für energieeffiziente Geräte, EVN Dienstleistungen oder tolle Freizeitangebote einlösen. Alle verschiedenen Möglichkeiten und die Details finden Sie hier.
Bonuspunkte sammeln Sie ganz automatisch durch Ihren Energieverbrauch und durch Nutzung von verschiedenen EVN Services. Alle Details finden Sie hier.
Ihren aktuellen Punktestand finden Sie in unserem Service-Portal "Meine EVN". Bitte beachten Sie, dass auf der Jahresrechnung nur Bonuspunkte angeführt werden, die mit der konkreten Rechnung gesammelt wurden. Dies muss jedoch nicht dem aktuellen Gesamtpunktestand entsprechen.
Bonuspunkte, die ab 1.1.2020 gesammelt wurden, verfallen nach 36 Monaten ab Entstehungsdatum.
Alle Details zum Bonuspunktestand und Verfalldatum finden Sie in unserem Kundenportal "Meine EVN". Hier geht es zum Login.
Bonuspunkte einlösen: Es werden immer so viele Bonuspunkte wie möglich angerechnet - eine bestimmte Anzahl kann nicht definiert werden.
Bonuspunkte spenden: Hier können Sie einen beliebigen Betrag bis zum Gegenwert all Ihrer gesammelten Bonuspunkte wählen und spenden.
Nein, Bonuspunkte können nicht in bar abgelöst und deren Gegenwert auch nicht von der Energierechnung abgezogen werden.
Bonuspunkte, welche nicht eingelöst werden, bleiben auf Ihrem Bonuspunkte-Konto bis zu ihrem Verfallsdatum. Bonuspunkte, die ab 1.1.2020 gesammelt wurden, verfallen nach 36 Monaten ab Entstehungsdatum
Nein, Bonuspunkte sind nicht übertragbar oder vererbbar. Es gibt aber immer wieder die Möglichkeit, Bonuspunkte für einen guten Zweck zu spenden.
Nein, Bonuspunkte sammeln nur Haushaltskund*innen der Energievertriebs GmbH & Co KG mit Strom- und/oder Gasbezug.
Alle Details finden Sie hier auf unserer Musterrechnung bzw. bei den Begriffserklärungen.
Mit nur wenigen Klicks können Sie sich im Service-Portal "Meine EVN" unter "Zahlungseinstellungen ändern" zur E-Mail-Rechnung anmelden. Die Rechnungen werden als signierte PDF-Dateien versandt.
Darüberhinaus erhalten Sie als EVN Energiekund*in mit Haushaltstarif einmalig 120 Bonuspunkte für die Anmeldung und danach jährlich 120 Bonuspunkte.
Ermittelt werden die Teilbeträge für die jeweils kommende Verbrauchsperiode
- auf Basis der in der letzten Verbrauchsperiode bezogenen Energiemenge
- unter Berücksichtigung der aktuellen Preise
- unter der Annahme, dass Verbrauchsgewohnheiten und langjährige Durchschnittstemperaturen gleich bleiben.
Die daraus errechneten Energie- bzw. Netzkosten werden entsprechend Ihren gewählten Zahlungsmodalitäten aufgeteilt und ergeben den monatlichen, vierteljährlichen oder halbjährlichen Teilbetrag.
Es ist uns ein Anliegen, Ihre Teilbeträge so zu berechnen, dass die Abweichungen zwischen den tatsächlichen Kosten und den bereits bezahlten Teilbeträgen bei der nächsten Jahresrechnung möglichst gering bleiben. Die Kalkulation erfolgt auf Basis eines behördlich verordneten, standardisierten Lastprofils (Verordnung durch die E-Control).
Alle Rechnungen finden Sie ganz einfach im Rechnungsarchiv des Service-Portals "Meine EVN".
Am schnellsten geht es online. Sie können im Service-Portal "Meine EVN" unter "Zahlungseinstellungen ändern" einfach Ihre Bankverbindung bekanntgeben und schon wird Ihre nächste Rechnung bzw. der nächste Teilbetrag von Ihrem Bankkonto abgebucht.
Liegen uns zum Abrechnungszeitpunkt Ihre tatsächlichen Zählerstände nicht vor, wird auf Basis Ihrer Vorjahreswerte ein vorläufiger Zählerstand rechnerisch ermittelt und der Abrechnung zugrunde gelegt. In diesem Fall ersuchen wir Sie um eine nachträgliche Ablesung Ihres aktuellen Zählerstandes und Bekanntgabe in unserem Service-Portal "Meine EVN" unter "Zählerstand eingeben". Anschließend veranlassen wir ggf. für Sie eine kostenlose Rechnungskorrektur.
Wenn sich Ihr Verbrauchsverhalten ändert, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihren Teilbetrag im Service-Portal "Meine EVN" anzupassen. Hinweis: Sollte es nach der Senkung Ihrer Teilbeträge im Zuge der Jahresrechnung zu einer Nachzahlung kommen, können wir Ihnen dafür leider keine Ratenzahlung anbieten.
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Zuallererst möchten wir Ihnen unser aufrichtiges Beileid aussprechen. Wir unterstützen Sie bestmöglich, um alle nötigen Schritte einzuleiten, wenn ein*e EVN-Vertragspartner*in verstorben ist.
Jede gemeldete Verlassenschaft wird im betreffenden Kundenkonto vermerkt. Um eine durchgehende Energieversorgung garantieren zu können, ist die Ummeldung von aktiv genutzten Anlagen notwendig. Schlussrechnungen werden für die Berücksichtigung im gerichtlichen Verlassenschaftsverfahren an den zuständige*n Notar*in übermittelt.
Alle Details dazu finden Sie hier.
Wenn eine Anlage weiterhin genutzt wird, ist eine Ummeldung notwendig, um die Energieversorgung sicherzustellen.
Senden Sie uns den ausgefüllten und unterfertigten Stromliefervertrag und/oder Gasliefervertrag vorzugsweise per E-Mail an [email protected] und geben Sie bitte den Begriff “Verlassenschaft” im Betreff an.
Wenn eine Anlage nicht übernommen wird, kann der/die Rechtsnachfolger*in eine Kündigung aussprechen. Hierfür ist der Beschluss über die Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens vorzulegen.
Um Kundinnen und Kunden die Kontrolle ihrer Jahresrechnungen zu erleichtern, sehen verschiedene Regelungen die Rechnungslegung unmittelbar nach der jeweiligen Jahresablesung vor. Da es in der Praxis aber nicht in allen Fällen möglich ist, innerhalb eines Monats abzulesen, die Abrechnung zu erstellen, zu versenden sowie diese unter Einhaltung der Zahlungsfrist fällig zu stellen, werden bei monatlicher Zahlung nur mehr 10 Teilbeträge in Rechnung gestellt. Bei einem regulären Ablauf mit monatlicher Zahlung werden im Monat vor und im Monat nach der Abrechnung keine Zahlungen fällig. Der erste Teilbetrag ist mit der Jahresabrechnung fällig.
Im Fall einer Einziehungsermächtigung bucht die EVN zum Zeitpunkt der Fälligkeit die fälligen Rechnungsbeträge automatisch von Ihrem Konto ab. Im Unterschied zum Abbuchungs- oder Dauerauftrag, bei dem ausschließlich fixe Beträge zu festgelegten Terminen automatisch überwiesen werden können, wird der Betrag bei der Einziehungsermächtigung variabel an geänderte Rechnungsbeträge – z.B. nach Mehr- oder Minderverbrauch oder Preisanpassungen – angepasst. Sie brauchen sich also nicht extra darum zu kümmern.
Belastungen Ihres Kontos aus Einzügen können Sie innerhalb von 56 Tagen ohne Spesen von Ihrer Bank rückbuchen lassen. Außerdem können Sie die Ermächtigung jederzeit kostenlos bei Ihrer Bank widerrufen.
Nein, noch nicht. Bitte achten Sie darauf, dass dieses E-Mail erst die Zusammenfassung des SonnenStrom Angebotes darstellt. Wir müssen die Daten noch prüfen, erst wenn dies geschehen ist, können wir Ihnen eine Bestätigung senden, dass der SonnenStrom Abnahmevertrag abgeschlossen ist.
Für ein Balkonmodul (bis 0,8 kVA / bis 800 Watt) benötigen Sie weder einen Netzvertrag noch einen SonnenStrom Abnahmevertrag. Diese Anlagen erzeugen gerade soviel Strom, dass Sie ihn auch in einem kleineren Haushalt selbst verbrauchen werden. Es reicht vollkommen, wenn Sie die Installation an das digitale Kundenportal der Netz Niederösterreich GmbH melden. Danach können Sie mit dem Eigenverbrauch sofort loslegen.
- Vertragsbestätigung über den vereinbarten Netzvertrag von der Netz Niederösterreich GmbH
- EVN Bezugstarif am gleichen Zähler
Wir können Ihre Angaben gleich richtig mit Ihren Kunden- und Anlagendaten verknüpfen. Sie sparen selbst wertvolle Zeit und Ihre Anlage kann zügiger in Betrieb genommen werden.
Ja, Sie haben die Möglichkeit Ihren Teilbetrag im Service-Portal „Meine EVN“ anzupassen.
Bei Anlagen ab einer Leistung größer 15 kVA wird die Bezugsanlage auf einen leistungsgemessenen Netztarif umgestellt. Deswegen dürfen Sie bei Anlagen in dieser Größe auch nicht Opt-Out (Zählerdatenerfassung nur einmal pro Jahr) bei Ihrem Smart Meter wählen.
Bitte schließen Sie zuerst einen Liefervertrag für Ihren Bezug hier ab.
Ja, das ist sogar sehr einfach: Sie müssen nur die Zählpunktnummer Ihrer Anlage und die Postleitzahl des Anlagenstandortes in der Abfragemaske (unter „ABFRAGE starten!“) der Stromnachweisdatenbank angeben.
(Hinweis: Manchmal muss man diesen link zweimal anklicken, bis er sich korrekt öffnet).
Der Herkunftsnachweis bescheinigt, wann, mit welchem Energieträger, in welcher Anlage elektrische Energie erzeugt wurde. In etwa wie eine Geburtsurkunde für den Strom. Eine Behörde (die E-Control Austria) gibt diese Nachweise aus. Mit den Herkunftsnachweisen wird die Herkunft der an die Endkunden gelieferten Energie nachgewiesen. Die Stromkennzeichnung gibt Auskunft darüber, welche Herkunftsnachweise für die Lieferung der gesamten Energie von EVN an ihre Endkunden im abgelaufenen Kalenderjahr verwendet wurden.
Aus Ihrer Sicht ist es das beste, die Anlage von Volleinspeisung auf Überschusseinspeisung umzustellen. Die eigenverbrauchte kWh ist mehr wert als die eingespeiste kWh. Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Elektriker auf. Wenn alles erledigt ist, können Sie einen SonnenStrom Abnahmevertrag abschließen. Bitte beachten Sie, dass für die Ausstellung eines SonnenStrom Abnahmevertrags ein Bezugsvertrag bei der EVN für die gleiche Anlage vorliegen muss.
Grundsätzlich raten wir Ihnen, sich für steuerliche Fragen an die Steuerberatung Ihres Vertrauens bzw. das für Sie zuständige Finanzamt zu wenden. Wir können Sie nur auf einzelne Punkte im Zusammenhang mit steuerlichen Thematiken überblicksmäßig aufmerksam machen, steuerliche Auskünfte sind jedoch ohne Gewähr.
Wird Strom ins Netz eingespeist, stellen die Erlöse grundsätzlich steuerpflichtige Einkünfte dar. Es gilt jedoch eine Einkommenssteuerbefreiung aus der Einspeisung von bis zu 12.500 kWh bei Anlagen mit einer Größe von maximal 25 kWp. Diese Angaben sind ohne Gewähr, für detaillierte Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Steuerberatung Ihres Vertrauens bzw. das für Sie zuständige Finanzamt.
Für Ihren Eigenverbrauch ist keine Elektrizitätsabgabe zu entrichten. Für verkaufte Energie ist eine Elektrizitätsabgabe in der Höhe von 0,001 Euro zu entrichten, eine Jahressteuerschuld unter 50,- Euro wird nicht erhoben.
Das Suchen nach Ladestationen funktioniert auch ohne Registrierung. Für das Laden mit App hingegen ist eine vorherige Registrierung notwendig. Laden Sie dafür die App Autoladen 2.0 aus Ihrem App-Store herunter und registrieren Sie sich mit der auf der Kundenvereinbarung angegebenen E-Mail-Adresse.
Regeln Sie vorab mit Ihren Arbeitgeber, wie und wo das Fahrzeug geladen werden soll. Neben dem öffentlichen Ladenetz bietet EVN Ladelösungen für Firmenstandorte als auch für das Laden zuhause an. Diese reichen von Ladeboxen mit Energiezählern zur manuellen Erfassung des Energieverbrauchs bis hin zu Ladelösungen mit automatischer Übermittlung der Ladevorgänge an Ihren Arbeitgebern.
Die Verrechnung der Transaktionen Ihrer EVN Strom-Tankkarte/Autoladen App erfolgt monatlich im Nachhinein. Sie erhalten eine Rechnung inkl. Übersicht der verrechneten Ladedetails. Gerne stellen wir Ihnen diese per E-Mail zu. Wenden Sie sich dafür an [email protected].
Bitte melden Sie Störung einer Elektro-Tankstelle bei der jeweils zuständigen Störungshotline. Diese finden Sie direkt auf der Ladestation.
Wenn das Laden Ihres E-Fahrzeugs nicht funktioniert, beachten Sie bitte Folgendes:
- Kontrollieren Sie, ob das Kabel ordnungsgemäß am Auto und an der Ladestation angebracht ist.
- Haben Sie die Bedienreihenfolge eingehalten?
- Bei manchen Fahrzeugmodellen muss das E-Auto zum Laden versperrt sein.
- Die Authentifizierung (= Zeitdauer, bis die Karte von der Ladestation erkannt wird) kann manchmal etwas dauern, in Ausnahmefällen bis zu 30 Sekunden.
- Gibt es sichtbare Schäden an der Ladestation bzw. fällt Ihnen etwas Ungewöhnliches auf (blinkende Stecker, LEDs leuchten nicht, Fehlermeldung am Display)? Wenn ja, melden Sie dies bitte der zuständigen Störungshotline. Die Nummer finden Sie direkt auf der Ladestation.
- Haben Sie Ihre Vereinbarung für die EVN Strom-Tankkarte und Autoladen App rechtzeitig an uns zurückgeschickt?
E-Autos weisen keine höheren Sicherheitsrisiken auf als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren. Dank der Akkus profitieren Sie beim Fahren sogar vom geringen Fahrgeräusch und einer raschen Beschleunigung. In Hinblick auf die Materialien und den Batteriebau sorgen zahlreiche Maßnahmen für maximale Sicherheit. Leitungen und Stromverbraucher werden bei einem Unfall sofort spannungsfrei, sodass kein Stromschlag entstehen kann. Außerdem werden die Mitarbeiter*innen von Pannendiensten, Werkstätten etc. speziell für die Arbeit mit E-Fahrzeugen geschult.
Mehr Info dazu finden Sie im Faktencheck des Klima- und Energiefonds.
Für jede EVN Strom-Tankkarte wird eine einmalige Aktivierungsgebühr von 10,- Euro verrechnet. Die Verrechnung der Ladungen erfolgt für neu beantrage Karten ab 02.10.2023 nach Kilowattstunden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihr Elektroauto die zur Verfügung gestellte Leistung voll nutzen kann. Ab der 61. Minute kommt bei DC-Stationen bzw. ab der 181. Minute bei AC-Ladestationen eine Standgebühr von 0,10 Euro/Minute hinzu. Ausnahmen finden Sie am Tarifblatt. Für EVN Strom-Tankkartenkund*innen gelten an allen EVN und Roamingpartner-Stationen die Tarife der EVN.
Sie können jederzeit online vom Minutentarif auf den neuen Kilowattstundentarif eMobil wechseln. Schriftliche Anfragen werden spätestens zum nächsten Monatsersten bearbeitet. Wir empfehlen den Tarifwechsel online durchzuführen. Damit ist sichergestellt, dass der Tarifwechsel sofort berücksichtigt wird.
Neben den üblichen Kriterien, wie Größe, Leistung und Ausstattung unterscheiden sich Elektroautos auch hinsichtlich Batterie, Ladetechnik, Garantie und einigem mehr. Ausführliche Tipps zum Kauf finden Sie hier.
Ganz allgemein gilt: Das Aufladen zuhause ist am günstigsten, da Sie dort die Infrastruktur selbst betreiben. Mit unserem Angebot an Ladeboxen finden wir gemeinsam die beste Lösung für Ihren Bedarf.
Lassen Sie Ihre Steckdose oder Wallbox daheim und auch die Stromleitung zum Laden Ihres E-Autos von einem konzessionierten Elektriker überprüfen! So können Sie sicher sein, dass die gesamte Anlage für die hohe Belastung geeignet ist – und beugen gleichzeitig einem möglichen Schaden vor. Der Anschluss einer Elektrotankstelle muss auch mit Ihrem Netzbetreiber abgestimmt werden.
Erkundigen Sie sich am besten schon vor dem Kauf beim Händler oder Hersteller, mit welcher Leistung und auf welchem Stecker Ihr Fahrzeug zuhause und unterwegs geladen werden kann. Ausschlaggebend ist das im E-Auto verbaute Ladegerät. Nicht jedes Fahrzeug kann dreiphasigen Kraftstrom vollständig ausnutzen.
Zuhause können dreiphasige Modelle mit 11 kW pro Stunde eine Reichweite von 60 km zuladen. Einphasige Modelle laden dagegen mit maximal 3,7 kW (16 A) und erzielen damit rund 20 km Reichweite pro Stunde. In jedem Fall können über Nacht mehr als 200 km geladen werden.
Sind höhere Ladeleistungen notwendig, ist unbedingt eine Abklärung mit dem Netzbetreiber erforderlich. Hier finden Sie Details zum Versorgungsgebiet der Netz NÖ GmbH.
Wenn Sie daheim laden, zahlen Sie den von Ihnen gewählten Stromtarif pro kWh. Generell gilt: Das Aufladen zuhause ist am günstigsten, da Sie dort die Infrastruktur selbst betreiben.
Alle Schnelllader der EVN sind mit CHAdeMO, CCS und Typ2 ausgestattet und bieten bis zu 150 kW Leistung. In der EVN App Autoladen 2.0 können Sie nach gewünschtem Stecker filtern und finden so Ihre passende Ladestation. Alternativ können Sie die App Autoladen 2.0 auch über Ihren Browser öffnen.
Unterwegs steht Ihnen Österreichs größtes Ladenetz zur Verfügung. Dank E-Roaming können Sie Ihr Elektrofahrzeug mit der EVN Strom-Tankkarte oder der EVN App Autoladen 2.0 auch an Ladestationen anderer Anbieter aufladen. Die Roamingpartner sind die Mitglieder des BEÖ, Smatrics, Enio, ÖAMTC, Leikermoser und Stromquelle. Für EVN Strom-Tankkartenkund*innen gelten an allen EVN und Roamingpartner-Stationen die Tarife der EVN. Die nächstgelegene Ladestation finden Sie ganz einfach über die Autoladen App.
Hinweis: An öffentlichen Ladestationen wird die Leistung verrechnet, die über die jeweilige Steckdose bereitgestellt wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihr Elektroauto diese voll nutzen kann. Achten Sie deshalb immer darauf, den am besten geeigneten Stecker zu verwenden und die Ladestation nicht länger als nötig zu nutzen!
Ungefähre Ladedauer* eines Elektroautos am Beispiel Renault Zoe, Batteriekapazität 41 kWh
Schuko 2,3 kW 25 h
3,7 kW 15 h
11 kW 4,5 h
22 kW 2,65 h
* Richtwert, da Batterien nicht linear geladen werden
Scannen Sie den QR-Code auf der Ladestation mit dem QR-Code Reader Ihres Smartphones (muss bei Bedarf separat installiert werden) ein. Folgen Sie anschließend den Anweisungen auf Ihrem Handy-Bildschirm. Weitere Details finden Sie hier. Ihr Kreditkartenanbieter reserviert automatisch den von Ihnen gewählten Maximalbetrag. Wurde keine Energie bezogen, wird der Betrag automatisch wieder freigegeben. Das kann je nach Kreditkarteninstitut unterschiedlich lange dauern.
Die empfohlene Größe für Ihre Photovoltaikanlage richtet sich nach Ihrem Jahresstromverbrauch, Ihrem geschätzten Lastprofil (also zu welchem Zeitpunkt Strom verbraucht wird) sowie dem verfügbaren Platz auf Ihrem Dach. Bei den aktuellen Strompreisen in Österreich ist es wirtschaftlicher möglichst viel des selbst erzeugten Stromes selbst verbrauchen zu können - deshalb legen wir Photovoltaik-Anlagen so aus, dass ein möglichst hoher Eigenverbrauchsanteil erreicht wird.
Grundsätzlich kann man sagen, dass eine Photovoltaikanlage eine Lebensdauer von 25 – 35 Jahren hat. Die Lebensdauer von Glas-Glas-Modulen ist im Vergleich zu klassischen Glas-Folien-Modulen noch länger, da die zusätzliche Glasschicht positiven Einfluss auf Verwitterungsprozesse und die Stabilität hat.
Ja. Eine fachgerecht montierte Photovoltaikanlage trotzt Wind und Wetter. Photovoltaikmodule, die in Europa verkauft werden, müssen nach IEC-Zertifikat geprüft sein, welches u.a. eine Witterungsbeständigkeit (Sturm, Hagel, Schnee, Winddruck) garantiert.
Die Errichtung dauert bei einer klassischen Photovoltaikanlage für einen privaten Haushalt je nach Größe etwa ein bis zwei Tage.
Der Eigenverbrauchsanteil (auch Eigenverbrauchsquote) ist der Anteil des erzeugten Photovoltaikstroms, welcher im Gebäude direkt verbraucht wird und nicht ins Netz eingespeist wird. Der Unabhängigkeitsgrad (auch Autarkiegrad genannt) ist das Verhältnis des eigenverbrauchten PV-Stroms zum Gesamtstromverbrauch. Bei 100 % wird der gesamte Energiebedarf durch die Photovoltaikanlage (PV-Anlage) gedeckt.
Generell ist eine Photovoltaikanlage sehr wartungsarm. Ab einer Dachneigung von ca. 10° tritt ein Selbstreinigungseffekt durch Niederschlag auf. Trotzdem sollten Wartungen regelmäßig durchgeführt werden, um die Leistung der Anlage hoch zu halten. Empfohlen werden regelmäßige Wartungsarbeiten im 5-Jahres-Rhythmus.
Die besten Gelegenheiten für eine BlowerDoor-Messung sind:
- nach Verputzen des Mauerwerks (Massivbau)
- nach Anbringen der luftdichten Folie (z.B. im Dachboden), aber noch vor Montage der Gipskartonplatten (Leichtbau)
- im Altbau ist die Luftdichtemessung jederzeit durchführbar
Die Messung selbst ist in der Regel nicht temperaturabhängig, kann also im Sommer wie im Winter durchgeführt werden.
Die Gebäudethermografie macht folgende Faktoren sichtbar:
- die Qualität der vorhandenen Wärmedämmung
- fehlerhafte Baukörperanschlüsse (Decken-, Wand- und Fensteranschlüsse)
- undichte Stellen ("Leckagen"), an denen warme Luft austritt
- Wärmebrücken mit hohen Energieverlusten
- Ursachen für Schimmelpilzbildungen
- Darstellung der Durchfeuchtung von Mauerwerk, z. B. durch Grundwasser, Leitungswasser, Niederschlagswasser etc.
- Strahlungsverhalten verschiedener Wärmeabgabesysteme (Radiatoren, Konvektoren, Warmwasser-Rohrleitungen etc.)
- Bauqualitätskontrolle bei Neu-, Um- & Zubauten (z.B. ideal zum Zeitpunkt der Montage der Wärmedämmung)
Die Thermografie funktioniert völlig berührungsfrei ohne stemmen und bohren. Trotzdem können sogar Lecks in Wasserleitungen aufgespürt werden.
- Temperaturdifferenz zwischen dem Gebäudeinneren und Außen von mindestens 15 °C.
- keine direkte Sonnenstrahlung (heizt die Wände auf)
- Beste Ergebnisse erzielt man bei starker atmosphärischer Trübung oder idealerweise bei Dunkelheit (außen wie innen).
- Bei starkem Regen, Schnee oder Nebel sollte keine Messung durchgeführt werden.
- Starker Wind/Sturm kühlt das Mauerwerk
Tipp: Sie sollten bei der thermografischen Untersuchung unbedingt selbst anwesend sein. Ihre Angaben über Nutzergewohnheiten (Raumtemperaturen, Absenktemperaturen etc.) sowie das Heizsystem (Radiatoren, Fußboden- oder Wandheizung) sind für eine aussagekräftige Interpretation des Messergebnisses unerlässlich. Außerdem sehen Sie vor Ort ein „Live-Bild“ der thermografischen Aufnahme.
Mit BlowerDoor können Luftundichtheiten in der Gebäudehülle festgestellt werden. Die EVN bietet solche BlowerDoor-Messungen an.
Eine Standardmessung inkl. Leckagen-Suche dauert bei einem Einfamilienhaus ca. 2,5 Stunden vor Ort. Dazu kommt noch die nachträgliche Auswertung der Messdaten in 1 bis 2 Stunden.