Zuallererst möchten wir Ihnen unser aufrichtiges Beileid aussprechen. Wir unterstützen Sie bestmöglich, um alle nötigen Schritte einzuleiten, wenn ein*e EVN-Vertragspartner*in verstorben ist. Hier finden Sie die Infos, was bei einem Todesfall zu tun ist – auf uns können Sie sich in jeder Lage verlassen!

Ist die Anlage weiterhin bewohnt? Schritte für die Ummeldung


Wenn die Immobilie von der meldenden Person oder jemand anderen weiterverwendet wird, muss der Energieliefervertrag auf diese*n andere*n Vertragspartner*in angemeldet werden. Senden Sie uns dazu ein E-Mail mit dem Betreff "Verlassenschaft" an [email protected] und fügen Sie die nachfolgenden Unterlagen hinzu.

Benötigte Daten und Dokumente


Bitte übermitteln Sie uns folgende Daten und Dokumente wenn möglich gemeinsam, damit wir eine durchgehende Versorgung garantieren können:

  1. Vor- und Zuname, Kundennummer, Geburts- und Sterbedatum der/des Verstorbenen
  2. Vor- und Zuname der meldenden Person
  3. Zählernummer und Zählerstand
  4. Sterbeurkunde als .pdf
  5. Verlassenschaftsbescheid bzw. Einantwortungsbeschluss als .pdf 
  6. ausgefüllter und unterfertigter Stromliefervertrag und/oder Gasliefervertrag 


Wenn eine Ummeldung gleich erfolgt, wird eine Endabrechnung, welche auf die verstorbene Person lautet, an den/die Notar*in/Gerichtskommissär*in gesendet. Diese fließt dann in die Verlassenschaft. 


  • Fügen Sie in diesem Fall die Kontaktdaten des/der zuständigen Notar*in/Gerichtskommissär*in hinzu. Ist Ihnen diese*r noch nicht bekannt, wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Bezirksgericht.


Verlassenschaft inkl. Ummeldung


Tipp: Bitte informieren Sie auch Ihren Netzbetreiber über die Weiterbelieferung, um eine Strom-/Gasabschaltung zu vermeiden. Sie können diverse Bescheide natürlich auch nach Erhalt nachreichen

Übernahme der Anlage/n erst nach erfolgter Abhandlung der Verlassenschaft


Bitte geben Sie uns folgende Daten an [email protected] mit dem Betreff "Verlassenschaft" bekannt:

    • Kontaktdaten des/der zuständigen Notar*in/Gerichtskommissär*in hinzu. Ist Ihnen diese*r noch nicht bekannt, wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Bezirksgericht.
    • Vor- und Zuname, Kundennummer, Geburts- und Sterbedatum der/des Verstorbenen
    • Vor- und Zuname der meldenden Person
    • Zählernummer und Zählerstand
    • Sterbeurkunde als .pdf


Verlassenschaft ohne Ummeldung

FAQ

Was ist beim Ableben eines/einer Vertragsinhaber*in zu beachten?

Zuallererst möchten wir Ihnen unser aufrichtiges Beileid aussprechen. Wir unterstützen Sie bestmöglich, um alle nötigen Schritte einzuleiten, wenn ein*e EVN-Vertragspartner*in verstorben ist.

Jede gemeldete Verlassenschaft wird im betreffenden Kundenkonto vermerkt. Um eine durchgehende Energieversorgung garantieren zu können, ist die Ummeldung von aktiv genutzten Anlagen notwendig. Schlussrechnungen werden für die Berücksichtigung im gerichtlichen Verlassenschaftsverfahren an den zuständige*n Notar*in übermittelt. 

Alle Details dazu finden Sie hier.

Der/die aktuelle Vertragsinhaber*in ist verstorben, wie kann ich die Anlage übernehmen?

Wenn eine Anlage weiterhin genutzt wird, ist eine Ummeldung notwendig, um die Energieversorgung sicherzustellen.
  
Senden Sie uns den ausgefüllten und unterfertigten Stromliefervertrag und/oder Gasliefervertrag vorzugsweise per E-Mail an [email protected] und geben Sie bitte den Begriff “Verlassenschaft” im Betreff an.

Der/die aktuelle Vertragsinhaber*in ist verstorben, die Anlage wird nicht übernommen. Kann ich den aktuellen Energieliefervertrag kündigen?

Wenn eine Anlage nicht übernommen wird, kann der/die Rechtsnachfolger*in eine Kündigung aussprechen. Hierfür ist der Beschluss über die Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens vorzulegen.

Zu allen Fragen