Der Tarif ist für Kund*innen geeignet, die einen Strompreis mit zeitnaher Anpassung an das Marktgeschehen wünschen.
Die Tarife sind für Kund*innen geeignet, die Preissicherheit wünschen und die Preise am Energiemarkt nicht laufend beobachten möchten.
Bitte kontaktieren Sie zu diesem Thema unsere Service-Hotline 02236 / 200 20120. Möglicherweise sind bei Ihnen zwei verschiedene Kundennummern hinterlegt.
Im Sommer kann der Marktpreis untertags durch den hohen Photovoltaik-Anteil an der Stromerzeugung niedriger sein als in den Abend- und Nachtstunden. Diesen saisonalen Effekt können wir beim Optima Smart Aktiv mit einer Preisgültigkeit von einem Monat in Form von günstigeren Preisen beim Tageszeittarif an unsere Kund*innen weitergeben.
Für die Berechnung des ÖSPI Monat werden die in den ersten 22 Kalendertagen des Monats vor dem Belieferungsmonat veröffentlichten Handelsergebnisse herangezogen. Damit reagiert dieser Tarif zeitnah auf Marktpreisänderungen, sowohl nach unten als auch nach oben.
Auf der Seite der Österreichischen Energieagentur: ÖSPI Monat Peak und ÖSPI Monat Offpeak.
Optima Garant oder Optima Smart Garant bieten zum Beispiel mit einem für 12 Monate garantieren Preis für Kund*innen Preissicherheit, auch über den Winter. Dieser Tarif regiert somit nicht zeitnah auf kurzfristige Marktpreisveränderungen nach oben oder nach unten.
Nein, diese Tarife können nur online abgeschlossen werden, da eine Zustimmung zur Auslesung der 1/4 h-Verbrauchswerte notwendig ist.
Ist die Auslesung der 1/4h-Verbrauchswerte (IME) nicht möglich, gelangt bei Abschluss des Tarifes Optima Smart Aktiv der Tarif Optima Aktiv zur Verrechnung / bei Abschluss des Tarifes Optima Smart Garant der Tarif Optima Garant.
Für den Tausch des Stromzählers schreiben Sie bitte unter Angabe Ihrer Kundennumer ein E-Mail mit dem Betreff „Tarif Zählertausch“ an [email protected].
Die Kommunikativschaltung kann direkt über die Webseite der Netz Niederösterreich GmbH angefordert werden.
Sollten Sie sich nicht sicher sein ob Sie bereits einen Smart Meter haben, können Sie dies auf der Homepage der Netz Niederösterreich GmbH überprüfen.
Auf Seite 2 Ihrer Stromrechnung finden Sie das aktuelle Lastprofil. Sofern keine Jahresrechnung zur Verfügung steht, können Sie das derzeitige Lastprofil auch über die Service-Hotline 02236 / 200 20120 erfragen.
In der Bauphase eines Gebäudes ist der für den Zählerkasten vorgesehene Platz meist noch nicht vorhanden. Aus diesem Grund wird ein Provisorium (ein freistehender oder auf einem Holzmast montierter Zählerkasten) für den Zeitraum des Baus errichtet. Das Provisorium enthält in der Regel Sicherungen, Zähler und auch Steckdosen für den Anschluss der Baumaschinen.
Das Bauprovisorium wird in der Regel von einem EVN PowerPartner oder einem Elektroinstallationsbetrieb Ihrer Wahl errichtet. Dieser bestätigt der EVN die ordnungsgemäße Errichtung und schließt das Bauprovisorium an. Die Netz Niederösterreich GmbH montiert nach Erhalt eines gültigen Energieliefervertrages den Zähler. Der Anschluss eines Bauprovisoriums erfolgt aus dem bestehenden Ortsnetz. Ist ein Netzausbau notwendig, erfolgt ein Elektrifizierungsausbau durch die Netz Niederösterreich GmbH (Siedlungselektrifizierung).
Für den Hausanschluss stellt Ihnen die Netz Niederösterreich GmbH einen technisch geeigneten Anschlusspunkt zur Verfügung.
- im Kabelnetz: Kabelverteilschrank (KVS-F oder E)
- im Freileitungsnetz: je nach Situation Maststützpunkt, Dachständer- oder Konsolenstützpunkt; Voraussetzung ist das Einverständnis des Hauseigentümers für die Abführung.
Für den Stromanschluss verrechnet die Netz Niederösterreich GmbH Netzanschlusskosten (Netzbereitstellungsentgelt und Netzzutrittsentgelt).
Die Kündigung bei Ihrem derzeitigen Energielieferanten muss schriftlich erfolgen. In der Regel wird diese Kündigung, wenn keine individuelle Vertragslaufzeit bzw. Bindungsfrist vereinbart ist, vom neuen Energielieferanten mit einer Vollmacht des Kunden durchgeführt. Zeitgleich erfolgt die Anmeldung zum Lieferantenwechsel beim jeweiligen Netzbetreiber.
Alle Details finden Sie hier auf unserer Muster-Rechnung bzw. bei den Begriffserklärungen.
Alle Rechnungen finden Sie ganz einfach im Rechnungsarchiv des Service-Portals "Meine EVN".
Am schnellsten geht es online. Sie können im Service-Portal "Meine EVN" unter "Zahlungseinstellungen ändern" einfach Ihre Bankverbindung bekanntgeben und schon wird Ihre nächste Rechnung bzw. der nächste Teilbetrag von Ihrem Bankkonto abgebucht.
Mit nur wenigen Klicks können Sie sich im Service-Portal "Meine EVN" unter "Zahlungseinstellungen ändern" zur E-Mail-Rechnung anmelden. Die Rechnungen werden als signierte PDF-Dateien versandt.
Darüberhinaus erhalten Sie als EVN Energiekund*in mit Haushaltstarif einmalig 120 EVN Bonuspunkte für die Anmeldung und danach jährlich 120 EVN Bonuspunkte.
Im Fall einer Einziehungsermächtigung bucht die EVN zum Zeitpunkt der Fälligkeit die fälligen Rechnungsbeträge automatisch von Ihrem Konto ab. Im Unterschied zum Abbuchungs- oder Dauerauftrag, bei dem ausschließlich fixe Beträge zu festgelegten Terminen automatisch überwiesen werden können, wird der Betrag bei der Einziehungsermächtigung variabel an geänderte Rechnungsbeträge – z.B. nach Mehr- oder Minderverbrauch oder Preisanpassungen – angepasst. Sie brauchen sich also nicht extra darum zu kümmern.
Belastungen Ihres Kontos aus Einzügen können Sie innerhalb von 56 Tagen ohne Spesen von Ihrer Bank rückbuchen lassen. Außerdem können Sie die Ermächtigung jederzeit kostenlos bei Ihrer Bank widerrufen.
Um Kundinnen und Kunden die Kontrolle ihrer Jahresrechnungen zu erleichtern, sehen verschiedene Regelungen die Rechnungslegung unmittelbar nach der jeweiligen Jahresablesung vor. Da es in der Praxis aber nicht in allen Fällen möglich ist, innerhalb eines Monats abzulesen, die Abrechnung zu erstellen, zu versenden sowie diese unter Einhaltung der Zahlungsfrist fällig zu stellen, werden bei monatlicher Zahlung nur mehr 10 Teilbeträge in Rechnung gestellt. Bei einem regulären Ablauf mit monatlicher Zahlung werden im Monat vor und im Monat nach der Abrechnung keine Zahlungen fällig. Der erste Teilbetrag ist mit der Jahresabrechnung fällig.
Ermittelt werden die Teilbeträge für die jeweils kommende Verbrauchsperiode
- auf Basis der in der letzten Verbrauchsperiode bezogenen Energiemenge
- unter Berücksichtigung der aktuellen Preise
- unter der Annahme, dass Verbrauchsgewohnheiten und langjährige Durchschnittstemperaturen gleich bleiben.
Die daraus errechneten Energie- bzw. Netzkosten werden entsprechend Ihren gewählten Zahlungsmodalitäten aufgeteilt und ergeben den monatlichen, vierteljährlichen oder halbjährlichen Teilbetrag.
Es ist uns ein Anliegen, Ihre Teilbeträge so zu berechnen, dass die Abweichungen zwischen den tatsächlichen Kosten und den bereits bezahlten Teilbeträgen bei der nächsten Jahresrechnung möglichst gering bleiben. Die Kalkulation erfolgt auf Basis eines behördlich verordneten, standardisierten Lastprofils (Verordnung durch die E-Control).
Wenn sich Ihr Verbrauchsverhalten ändert, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihren Teilbetrag im Service-Portal "Meine EVN" anzupassen. Hinweis: Sollte es nach der Senkung Ihrer Teilbeträge im Zuge der Jahresrechnung zu einer Nachzahlung kommen, können wir Ihnen dafür leider keine Ratenzahlung anbieten.
Liegen uns zum Abrechnungszeitpunkt Ihre tatsächlichen Zählerstände nicht vor, wird auf Basis Ihrer Vorjahreswerte ein vorläufiger Zählerstand rechnerisch ermittelt und der Abrechnung zugrunde gelegt. In diesem Fall ersuchen wir Sie um eine nachträgliche Ablesung Ihres aktuellen Zählerstandes und Bekanntgabe in unserem Service-Portal "Meine EVN" unter "Zählerstand eingeben". Anschließend veranlassen wir ggf. für Sie eine kostenlose Rechnungskorrektur.
AllesSicher ist ein Leistungspaket zur 24 h-Störungshilfe in Ihrer Strom- und/oder Gasanlage. Hier finden Sie alle Details.