E-Mobilitätsförderungen für Betriebe
Leider ist das aktuelle Förderbudget „E-Ladeinfrastruktur 2024“ bereits erschöpft. Somit kann aktuell für Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur keine Förderung beantragt werden. Wir informieren Sie hier, sobald es Neuigkeiten zu möglichen Förderungen für 2025 gibt.
Vorteile im Alltag
Folgende Vorteile im Alltag sind weiterhin vorhanden.
Vorsteuerabzug
Firmen-Neuwagen mit einem CO2-Emissionswert von 0 g/km (= reine E-Autos) sind vorsteuerabzugsberechtigt. Dabei gilt:
- Anschaffungspreis bis 40.000,- Euro (inkl. MwSt.): 100 % vorsteuerabzugsfähig
- Anschaffungspreis 40.000,- bis 80.000,- Euro (inkl. MwSt.): Kürzung der Vorsteuer für den Anteil über 40.000,- Euro
- Anschaffungspreis ab 80.000,- Euro: Vorsteuerabzugsberechtigung entfällt
Tipp: Die aktuellen Regelungen für den Vorsteuerabzug finden Sie hier.
Entfall des Sachbezugs
- Für reine Elektroautos entfällt der Sachbezug (gilt nicht für Hybride und Range Extender)
Entfall der NoVA
- Für E-Autos entfällt die Normverbrauchsabgabe.
Weitere Vorteile
- Geringe Kosten im Betrieb und bei der Wartung
- Gratisparken in Kurzparkzonen in vielen Gemeinden
- Effizientes Fahren durch den hohen Wirkungsgrad
- Umweltfreundlich durch abgasfreies Fahren
- Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung in einer IG-L- Zone („Luft-100er-Zone“, 130 km/h statt 100 km/h)
Haben Sie noch Fragen?
Wir stehen Ihnen unter der kostenfreien Service-Hotline 0800 800 777 gerne zur Verfügung. Sie können uns auch online eine Anfrage oder ein E-Mail an [email protected] zu Ihrem Anliegen senden.
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