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E-Mobilitätsförderungen 2024


Soziale Einrichtungen, Fahrschulen und E-Carsharing sowie E-Taxis erhalten beim Kauf von Fahrzeugen mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV)(M1, N1 bis zu 2 t) weiterhin eine Förderung in Höhe von 2.000,- Euro. 

Für Betriebe ist die Förderung für E-PKW ausgelaufen. Nach wie vor erhalten Betriebe jedoch eine Förderung für den Erwerb von E-Kleinbussen, E-Nutzfahrzeugen und E-Zweirädern sowie für Ladeinfrastruktur. Alle Informationen zur Förderaktion finden Sie online. Quelle: www.klimafonds.gv.at

FörderungsgegenstandFahrzeugklasseE-Mobilitätsbonus


E-Kleinbusse
M1 (mind. 7 + 1 Personen) mit 2 bis 2,5 t6.000,- EUR
M1 (mind. 7 + 1 Personen) über 2,5 t10.000,- EUR 
M220.000,- EUR 
Leichte E-NutzfahrzeugeN1 / mit 2 bis 2,5 t6.000,- EUR
N1 / über 2,5 t10.000,- EUR
E-LeichtfahrzeugeL2e, L5e, L6e, L7e1.300,- EUR


E-Zweiräder
L1e950,- EUR
L3e bis 11 kW1.700,- EUR
L3e über 11 kW2.300,- EUR 


Die Berechnung der Förderung erfolgt in Form einer Pauschale in Abhängigkeit des Fahrzeugtyps, maximal jedoch 30% der umweltrelevanten Investitionskosten (Nettokosten des Fahrzeugs laut Rechnung, jedoch ohne Sonderausstattung). Für den Erhalt der Förderungen ist außerdem die Bestätigung über den Einsatz von Strom aus 100 % erneuerbaren Energieträgern erforderlich. Tipp: Mit den CO2- freien EVN Naturtarifen finden Sie dabei ganz einfach den passenden Tarif. Laden Sie größtenteils öffentlich? Auch kein Problem! Der Vertrag für eine EVN Ladekarte gilt ebenfalls als Fördernachweis, da Sie an den Stationen der EVN 100 % erneuerbare Energie laden. 

Alle Details zu Förderaktionen 2024 finden Sie hier.

Zusätzliche Vorteile im Alltag


Neben den direkten Förderungen sieht das Aktionspaket noch weitere Vorteile für Elektrofahrzeuge vor. 

Vorsteuerabzug

Firmen-Neuwagen mit einem CO2-Emissionswert von 0 g/km (= reine E-Autos) sind vorsteuerabzugsberechtigt. Dabei gilt:

  • Anschaffungspreis bis 40.000,- Euro (inkl. MwSt.): 100 % vorsteuerabzugsfähig
  • Anschaffungspreis 40.000,- bis 80.000,- Euro (inkl. MwSt.): Kürzung der Vorsteuer für den Anteil über 40.000,- Euro
  • Anschaffungspreis ab 80.000,- Euro: Vorsteuerabzugsberechtigung entfällt


Tipp: Die aktuellen Regelungen für den Vorsteuerabzug finden Sie hier.


Entfall des Sachbezugs


    • Für reine Elektroautos entfällt der Sachbezug (gilt nicht für Hybride, Range Extender!) 


Entfall der NoVA und Versicherungssteuer


  • Für E-Autos entfällt die Normverbrauchsabgabe. Auch von der laufenden Kfz-Steuer, die mit der Haftpflicht als „motorbezogene“ Versicherungssteuer eingehoben wird, sind rein elektrisch angetriebene PKW befreit.


Weitere Vorteile


  • Geringe Kosten im Betrieb und bei der Wartung
  • Gratisparken in Kurzparkzonen in vielen Gemeinden
  • Effizientes Fahren durch den hohen Wirkungsgrad
  • Umweltfreundlich durch abgasfreies Fahren
  • Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung in einer IG-L- Zone („Luft-100er-Zone“, 130 km/h statt 100 km/h)