E-Mobilitätsförderungen 2024
Soziale Einrichtungen, Fahrschulen und E-Carsharing sowie E-Taxis erhalten beim Kauf von Fahrzeugen mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV)(M1, N1 bis zu 2 t) weiterhin eine Förderung in Höhe von 2.000,- Euro.
Für Betriebe ist die Förderung für E-PKW ausgelaufen. Nach wie vor erhalten Betriebe jedoch eine Förderung für den Erwerb von E-Kleinbussen, E-Nutzfahrzeugen und E-Zweirädern sowie für Ladeinfrastruktur. Alle Informationen zur Förderaktion finden Sie online. Quelle: www.klimafonds.gv.at
Förderungsgegenstand | Fahrzeugklasse | E-Mobilitätsbonus |
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E-Kleinbusse | M1 (mind. 7 + 1 Personen) mit 2 bis 2,5 t | 6.000,- EUR |
M1 (mind. 7 + 1 Personen) über 2,5 t | 10.000,- EUR | |
M2 | 20.000,- EUR | |
Leichte E-Nutzfahrzeuge | N1 / mit 2 bis 2,5 t | 6.000,- EUR |
N1 / über 2,5 t | 10.000,- EUR | |
E-Leichtfahrzeuge | L2e, L5e, L6e, L7e | 1.300,- EUR |
E-Zweiräder | L1e | 950,- EUR |
L3e bis 11 kW | 1.700,- EUR | |
L3e über 11 kW | 2.300,- EUR |
Die Berechnung der Förderung erfolgt in Form einer Pauschale in Abhängigkeit des Fahrzeugtyps, maximal jedoch 30% der umweltrelevanten Investitionskosten (Nettokosten des Fahrzeugs laut Rechnung, jedoch ohne Sonderausstattung). Für den Erhalt der Förderungen ist außerdem die Bestätigung über den Einsatz von Strom aus 100 % erneuerbaren Energieträgern erforderlich. Tipp: Mit den CO2- freien EVN Naturtarifen finden Sie dabei ganz einfach den passenden Tarif. Laden Sie größtenteils öffentlich? Auch kein Problem! Der Vertrag für eine EVN Ladekarte gilt ebenfalls als Fördernachweis, da Sie an den Stationen der EVN 100 % erneuerbare Energie laden.
Alle Details zu Förderaktionen 2024 finden Sie hier.