E-Mobilitätsförderungen 2024 für Betriebe


Soziale Einrichtungen, Fahrschulen und E-Carsharing sowie E-Taxis erhalten beim Kauf von Fahrzeugen mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV)(M1, N1 bis zu 2 t) weiterhin eine Förderung in Höhe von 2.000,- Euro. 

Für Betriebe ist die Förderung für E-PKW ausgelaufen. Nach wie vor erhalten Betriebe jedoch eine Förderung für den Erwerb von E-Kleinbussen, E-Nutzfahrzeugen und E-Zweirädern sowie für Ladeinfrastruktur. Informationen zur Förderaktion finden Sie online. Quelle: www.klimafonds.gv.at

FörderungsgegenstandFahrzeugklasseE-Mobilitätsbonus


E-Kleinbusse
M1 (mind. 7 + 1 Personen) mit 2 bis 2,5 t6.000,- EUR
M1 (mind. 7 + 1 Personen) über 2,5 t10.000,- EUR 
M220.000,- EUR 
Leichte E-NutzfahrzeugeN1 / mit 2 bis 2,5 t6.000,- EUR
N1 / über 2,5 t10.000,- EUR
E-LeichtfahrzeugeL2e, L5e, L6e, L7e1.300,- EUR


E-Zweiräder
L1e950,- EUR
L3e bis 11 kW1.700,- EUR
L3e über 11 kW2.300,- EUR 


Die Berechnung der Förderung erfolgt in Form einer Pauschale in Abhängigkeit des Fahrzeugtyps, maximal jedoch 30% der umweltrelevanten Investitionskosten (Nettokosten des Fahrzeugs laut Rechnung, jedoch ohne Sonderausstattung). Für den Erhalt der Förderungen ist außerdem die Bestätigung über den Einsatz von Strom aus 100 % erneuerbaren Energieträgern erforderlich. Tipp: Mit den CO2- freien EVN Naturtarifen finden Sie dabei ganz einfach den passenden Tarif. Laden Sie größtenteils öffentlich? Auch kein Problem! Der Vertrag für eine EVN Strom-Tankkarte gilt ebenfalls als Fördernachweis, da Sie an den Stationen der EVN 100 % erneuerbare Energie laden. 

Alle Details zu Förderaktionen 2024 finden Sie hier.

Zusätzliche Vorteile im Alltag


Neben den direkten Förderungen sieht das Aktionspaket noch weitere Vorteile für Elektrofahrzeuge vor. 

Vorsteuerabzug

Firmen-Neuwagen mit einem CO2-Emissionswert von 0 g/km (= reine E-Autos) sind vorsteuerabzugsberechtigt. Dabei gilt:

  • Anschaffungspreis bis 40.000,- Euro (inkl. MwSt.): 100 % vorsteuerabzugsfähig
  • Anschaffungspreis 40.000,- bis 80.000,- Euro (inkl. MwSt.): Kürzung der Vorsteuer für den Anteil über 40.000,- Euro
  • Anschaffungspreis ab 80.000,- Euro: Vorsteuerabzugsberechtigung entfällt


Tipp: Die aktuellen Regelungen für den Vorsteuerabzug finden Sie hier.


Entfall des Sachbezugs


    • Für reine Elektroautos entfällt der Sachbezug (gilt nicht für Hybride, Range Extender!) 


Entfall der NoVA und Versicherungssteuer


  • Für E-Autos entfällt die Normverbrauchsabgabe. Auch von der laufenden Kfz-Steuer, die mit der Haftpflicht als „motorbezogene“ Versicherungssteuer eingehoben wird, sind rein elektrisch angetriebene PKW befreit.


Weitere Vorteile


  • Geringe Kosten im Betrieb und bei der Wartung
  • Gratisparken in Kurzparkzonen in vielen Gemeinden
  • Effizientes Fahren durch den hohen Wirkungsgrad
  • Umweltfreundlich durch abgasfreies Fahren
  • Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung in einer IG-L- Zone („Luft-100er-Zone“, 130 km/h statt 100 km/h)