E-Mobilitätsförderungen 2024
Soziale Einrichtungen, Fahrschulen und E-Carsharing sowie E-Taxis erhalten beim Kauf von Fahrzeugen mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV)(M1, N1 bis zu 2 t) weiterhin eine Förderung in Höhe von 2.000,- Euro.
Für Betriebe ist die Förderung für E-PKW ausgelaufen. Nach wie vor erhalten Betriebe jedoch eine Förderung für den Erwerb von E-Kleinbussen, E-Nutzfahrzeugen und E-Zweirädern sowie für Ladeinfrastruktur. Alle Informationen zur Förderaktion finden Sie online. Quelle: www.klimafonds.gv.at
Förderungsgegenstand | Fahrzeugklasse | E-Mobilitätsbonus |
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E-Kleinbusse | M1 (mind. 7 + 1 Personen) mit 2 bis 2,5 t | 6.000,- EUR |
M1 (mind. 7 + 1 Personen) über 2,5 t | 10.000,- EUR | |
M2 | 20.000,- EUR | |
Leichte E-Nutzfahrzeuge | N1 / mit 2 bis 2,5 t | 6.000,- EUR |
N1 / über 2,5 t | 10.000,- EUR | |
E-Leichtfahrzeuge | L2e, L5e, L6e, L7e | 1.300,- EUR |
E-Zweiräder | L1e | 950,- EUR |
L3e bis 11 kW | 1.700,- EUR | |
L3e über 11 kW | 2.300,- EUR |
Die Berechnung der Förderung erfolgt in Form einer Pauschale in Abhängigkeit des Fahrzeugtyps, maximal jedoch 30% der umweltrelevanten Investitionskosten (Nettokosten des Fahrzeugs laut Rechnung, jedoch ohne Sonderausstattung). Für den Erhalt der Förderungen ist außerdem die Bestätigung über den Einsatz von Strom aus 100 % erneuerbaren Energieträgern erforderlich. Tipp: Mit den CO2- freien EVN Naturtarifen finden Sie dabei ganz einfach den passenden Tarif. Laden Sie größtenteils öffentlich? Auch kein Problem! Der Vertrag für eine EVN Strom-Tankkarte gilt ebenfalls als Fördernachweis, da Sie an den Stationen der EVN 100 % erneuerbare Energie laden.
Alle Details zu Förderaktionen 2024 finden Sie hier.