Eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft kann als Verein, Genossenschaft, Personen- oder Kapitalgesellschaft oder in einer ähnlichen Organisationsform mit Rechtspersönlichkeit bestehen. Sie besteht aus mindestens zwei Mitgliedern oder Gesellschaftern.
Schritt 1: Erste Überlegungen
- Was soll mit der EEG erreicht werden?
- Wer macht mit, und passen Erzeugung und Verbrauch zusammen? Wird der Strom zu dem Zeitpunkt verbraucht, zu dem er auch produziert wird?
- Brauche ich überhaupt eine Energiegemeinschaft? Vielleicht reicht eine PV-Anlage nach §16a = gemeinschaftliche Erzeugungsanlage = am selben Anschlussobjekt. Bsp.: Mehrfamilienhaus, verdichteter Wohnbau.
- Besteht bereits eine erneuerbare Erzeugungsanlage? PV, Kleinwasserkraft oder Biogasanlage.
- Wenn nein, möchte ich eine erneuerbare Erzeugungsanlage errichten? Oder möchte ich Teilnehmer einer Energiegemeinschaft werden?
- Möchte ich mich mit organisatorischen Tätigkeiten (wie Gründung, Abrechnung und Betrieb etc.) auseinandersetzen? Oder möchte ich mich eines externen Dienstleisters bedienen?
- Konkretisierung der EEG – Konzepterstellung. Externe Expertise einzuholen ist ratsam. Energieberatungsstellen der Bundesländer bieten dabei gerne Unterstützung an.
Schritt 2: Erste Details mit dem Netzbetreiber abklären
- Netz NÖ – Quick Check zur Nahbereichsabfrage mittels Zählpunkt
- Sobald die Beteiligten feststehen und allgemeine Rahmenbedingungen geklärt sind, sollte mit dem Netzbetreiber Kontakt aufgenommen werden, um die wichtigsten Eckpunkte zu klären.
- Ist die EEG mit den angedachten Teilnehmern und Teilnehmerinnen eine lokale oder eine regionale Erneuerbare- Energie-Gemeinschaft? Oder handelt es sich um eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage?
- Hat jedes potenzielle EEG-Mitglied einen betriebsfähigen Smart Meter zur Verfügung? Für die technischen Voraussetzungen sorgt der Netzbetreiber. Zudem kümmert sich der Netzbetreiber durch Ihre Registrierung ggf. um die Installation.
Schritt 3: Die Wahl der Rechtsform
- Eine Energiegemeinschaft besteht aus mindestens zwei Mitgliedern oder Gesellschaftern.
- Sie wird als Verein, Genossenschaft, Personen- oder Kapitalgesellschaft oder ähnliche Organisationsform mit Rechtspersönlichkeit organisiert. Grundsätzlich ist also eine Vielzahl an Rechtsformen möglich, wie z. B.:
- Verein
- Genossenschaft
- (gemeinnützige) GmbH, GmbH & Co KG etc.
- Ausgeschlossen sind WEG, GesbR oder eine Gemeinde (Gesellschaft öffentlichen Rechts) als Rechtsträger.
Schritt 4: Registrierung der Energiegemeinschaft
- Registrierung als Marktpartner (Rolle: Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft) unter www.ebutilities.at
- Sie erhalten eine achtstellige Marktpartnernummer, welche mit „RC“ beginnt. Die EEG hat eine Marktpartner-ID (RC-Nummer, achtstellig, Rolle: Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft).
- Diese ID ist unter anderem für die Anmeldung beim Netzbetreiber notwendig-
Schritt 5: Anmeldung der Energiegemeinschaft beim Netzbetreiber
- Mit dem Vertragsabschluss wird die Anmeldung der Energiegemeinschaft beim Netzbetreiber offiziell abgeschlossen. Die Verträge werden vom Netzbetreiber erstellt und an die Gemeinschaft bzw. Teilnehmer*innen übermittelt.
- Vertrag zum Betrieb einer EEG: Vereinbarung zwischen EEG und Netzbetreiber. Dieser beinhaltet u. a. die Details zu den Zählpunkten wie Art und Leistung der Erzeugung oder Art und Anteil an der Aufteilung und der Art der EEG – also ob lokal oder regional).
- Zusatzvereinbarung zum bestehenden Netzzugangsvertrag zwischen einzelnen Teilnehmer*innen und dem Netzbetreiber
- Vollständigkeit des Antrags wird von Netz NÖ geprüft:
- Liegen für alle teilnehmenden Anlagen gültige Netzzugangsverträge vor?
- Ist es eine lokale (gleicher Trafobereich) oder eine regionale (gleiches Umspannwerk) EEG?
- Retournierung der unterzeichneten Zusatzvereinbarungen von allen Teilnehmer*innen
Schritt 6: Strommengen und Abrechnung
- Anbindung an die Marktkommunikation (z. B. per Registrierung beim EDA-Anwenderportal). Hier werden die Strommengen der innergemeinschaftlichen Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen übermittelt.
- Die Kommunikation erfolgt grundsätzlich mit der Energiegemeinschaft und nicht mit den einzelnen Mitgliedern der EEG.
- Die Daten sind u. a. für die Abrechnung notwendig. Über die Marktkommunikation findet auch die An- und Abmeldung von Teilnehmer*innen durch die EEG statt.
- Je nach Größe und Komplexität einer EEG kann für die Abrechnung eine externe Software notwendig sein. Alternativ kann auch ein Dienstleister mit Empfang, Übertragung und Abrechnung der Daten beauftragt werden.
Schritt 7: Intern in der EEG zu klären
- Festlegung eines Energiepreises
- Rechnungserstellung
- Rechnungslegung
- Buchungskontrolle
- Inkasso der Beträge