Energiekostenausgleich 2022
Update Nov. 2022: Derzeit versendet die Bundesregierung Briefe und E-Mails an jene Kund*innen, deren Antrag auf den Energiekostenausgleich abgelehnt wurde. Diese Mitteilungen enthalten den genauen Ablehnungsgrund und eine Anleitung zum weiteren Vorgehen. Häufig wurde aufgrund eines falschen Zählpunkts abgelehnt. Ihren Zählpunkt finden Sie in unserem Service-Portal "Meine EVN" unter "Meine Tarife" sowie auf der dritten Seite Ihre Strom Jahres-/ Musterrechnung.
Jeder Anspruchsberechtigte erhält von der Bundesregierung einen Zuschuss über 150,- Euro auf seine Strom-Jahresrechnung.
Dazu wurden bis Ende Mai Briefe vom Bundesrechenzentrum an Ihren Hauptwohnsitz versendet. Sie haben keinen Brief erhalten? Bitte kontaktieren Sie die Energiekostenausgleich-Hotline unter der Telefonnummer 050 233 798.
Wenn Sie Fragen zum Verarbeitungsstatus Ihres Gutscheines haben, können sie diesen mithilfe Ihrer Gutscheinnummer und Prüfnummer auf www.energiekostenausgleich.gv.at oder unter der Hotline 050 233 798 abfragen.
Sie haben den Gutschein bereits zurückgesendet und keine Gutschrift auf Ihrer Jahresrechnung von uns erhalten? Sobald wir vom Bundesrechenzentrum die Information erhalten, dass der Gutschein verbucht werden kann, findet sich dieser auf Ihrer Jahresrechnung. Falls Sie auf der Jahresrechnung keine entsprechende Gutschrift vorfinden, so haben wir die Information bis dato nicht vom Bundesrechenzentrum erhalten. Eine Verbuchung kann aufgrund der rechtlichen Vorgaben daher erst mit der nächsten Jahresrechnung stattfinden.
Sie haben Ihren Gutschein noch nicht eingesendet und benötigen Ihre(n) Zählpunkt(-nummer)? Diesen finden Sie:
- In unserem Service-Portal "Meine EVN" unter "Meine Tarife"
- Auf der Detailseite Ihrer Strom Jahres- oder Monatsrechnung
Energiekostenausgleich-Hotline 050 233 798.
Den Status zu Ihrem Energiekostenausgleich können Sie demnächst in unserem Service-Portal "Meine EVN" unter dem Menüpunkt "Förderungen" einsehen.