Eigengeschäfte von Führungskräften
Die EVN ist verpflichtet, erhaltene Meldungen über Eigengeschäfte von Führungskräften gemäß Art. 19 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung) unverzüglich zu veröffentlichen. Zudem werden diese Meldungen nach Regel 73 des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) an dieser Stelle bekannt gegeben.
Veröffentlichungen der Geschäfte von Personen, die Führungsaufgaben wahrnehmen, sowie in enger Beziehung zu ihnen stehenden Personen:
Friedrich Bußlehner, Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat: Meldung Eigengeschäfte (4. Juli 2023)