Die EVN Gruppe bietet über ihr Hinweisgeber*innenverfahren die Möglichkeit an, Anhaltspunkte für Compliance-Verstöße in einer vertrauensvollen Umgebung zu melden. Dieses Verfahren ist ein wichtiger Bestandteil des Compliance Management Systems. Der Compliance Officer ist für die Bearbeitung und Prüfung der abgegebenen Meldungen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben zuständig. Die von Ihnen gegebenen Meldungen und Ihre persönlichen Daten werden streng vertraulich behandelt.
Bitte beachten Sie, dass dieses Hinweisgeber*innenverfahren grundsätzlich nur solche Sachverhalte prüft, die sich auf behauptete Verstöße gegen den EVN Verhaltenskodex im sachlichen Geltungsbereich des Hinweisgeber*innenschutzgesetzes idgF beziehen. Meldungen über sonstige Sachverhalte werden im Rahmen des Hinweisgeber*innenverfahrens nur dann geprüft, wenn sie offensichtlich wesentliche Gesamtinteressen des EVN Konzerns betreffen. Meldungen über sonstige Sachverhalte werden innerhalb der bestehenden Berichts- und Meldestrukturen (z.B. vom Beschwerdemanagement) bearbeitet. Das Hinweisgeber*innenverfahren soll eine lückenlose, objektive und effiziente Aufklärung gemeldeter Verstöße sicherstellen. Offenkundig falsche Hinweise werden zurückgewiesen.
Die Nennung Ihrer Kontaktdaten ermöglicht Rückfragen und unterstützt eine ordnungsgemäße Bearbeitung Ihrer Meldung. Diese wird aber auch im Falle einer anonymen Abgabe bearbeitet. Unabhängig davon ist der Schutz der Hinweisgeber*innen und die Wahrung ihrer Vertraulichkeit jedenfalls gewährleistet.
Neben der Meldung über das Hinweisgeber*innenverfahren besteht auch die Möglichkeit, den behördlichen Meldekanal (externer Meldekanal) zu nutzen. Bitte beachten Sie, dass solche Meldungen behördliche Ermittlungen nach sich ziehen können. Wir möchten Sie ermutigen, das Hinweisgeber*innenverfahren der EVN zu nutzen, damit wir die Möglichkeit haben, auf etwaige Verstöße angemessen zu reagieren.
Meldung eines vermuteten Verstoßes gegen den EVN Verhaltenskodex
Zusätzlich kann wahrgenommenes Fehlverhalten auch per E-Mail, Fax, Brief, Telefon, dem jeweiligen Vorgesetzten oder an Corporate Compliance Management gemeldet werden.
Christian Mende
Chief Compliance Officer
+43 676 810 39760
[email protected]