Grundkapital | 330.000.000,00 EUR |
Stückelung | 179.878.402 nennwertlose Stückaktien |
ISIN-Wertpapierkennnummer | AT0000741053 (OeKB) |
Ticker-Symbole | EVNV.VI (Reuters); EVN:AV (Bloomberg); EVN (Dow Jones) |
Börsenotierung | Wiener Börse |
Meldepflichtige Stimmrechtsschwellen:
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Jänner 2014 und gemäß § 91 (6) Börsegesetz 1989 wurde § 5 der Satzung der EVN um einen Absatz ergänzt, der nun lautet wie folgt:
„(3) Erwerbe und Veräußerungen von Aktien der Gesellschaft iSd § 91 Abs 1 Börsegesetz 1989 sind bereits dann meldepflichtig, wenn als Folge dieses Erwerbs oder dieser Veräußerung der Anteil an den Stimmrechten 3 vH übersteigt oder unterschreitet.“
Die Anpassung der meldepflichtigen Stimmrechtsschwellen wurde mit Wirkung zum 8. Mai 2014 gemäß § 91 (6) BörseG 1989 veröffentlicht und somit wirksam.
Kapitalmaßnahmen der Vergangenheit:
- November 2010: Kapitalerhöhung
Die EVN hat im Oktober und November 2010 eine Kapitalerhöhung durchgeführt. Die EVN wird den Nettoemissionserlös von rund 175 Mio. Euro zur Stärkung der Bilanzstruktur sowie für Investitionen in erneuerbare Energieprojekte in Niederösterreich und den Ausbau von Wasserkraft in Österreich und den angrenzenden Ländern verwenden.
- April 2008: Aktiensplit 1:4
- Juli 2004: Kapitalerhöhung
- Juli 2001: Kapitalerhöhung
- Juni 2000: Aktiensplit 1:3
- Jänner 1996: Ausgabe von Gratisaktien im Verhältnis 5:1
- Mai 1991: Aktiensplit 1:10