Wer bekommt den Stromkostenzuschuss?


Vom Stromkostenzuschuss des Bundes (auch bekannt als Stromkostenbremse oder Strompreisdeckelung) profitieren alle Privatpersonen, die einen aufrechten Stromliefervertrag mit einem Energielieferanten haben und auf Ihrem Zählpunkt ein Haushalts-Lastprofil zugeordnet haben. Vereine sind von der Stromkostenbremse derzeit ausgenommen. Der Stromkostenzuschuss orientiert sich an dem durchschnittlichen Verbrauch eines österreichischen 3-Personen-Haushaltes. 


EVN Kundinnen und EVN Kunden können sich in "Meine EVN" über den Status des Stromkostenzuschuss informieren.


 Meine EVN


Registrieren Sie sich, verknüpfen Sie Ihre Kundennummer mit Ihrem Vertragskonto und wählen Sie die Zahlungseinstellung "Zahlung mit Bankeinzug". So profitieren Sie schneller von etwaigen Guthaben. Hier finden Sie eine kurze Anleitung und weitere Vorteile.

Gibt es eine zusätzliche Förderung für größere Haushalte?


Zusätzlich zum Grundkontingent erhalten Haushalte mit mehr als drei hauptgemeldeten Personen für die vierte und jede weitere Person einen Stromkosten-Ergänzungszuschuss. 


    • Für den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis 31. Dezember 2024 wird für jede zusätzliche Person, für die zum Stichtag 1. Juli 2024 die Adresse im ZMR als Hauptwohnsitz ausgewiesen ist, in Höhe von 52,50 Euro einmalig gewährt.


Hinweis: Sofern an einer Adresse zum maßgeblichen Stichtag ein Zählpunkt vorhanden ist, muss kein Antrag für den Stromkostenergänzungszuschuss gestellt werden. 


Sofern an einer Adresse zum maßgeblichen Zeitpunkt kein, oder mehr als ein Zählpunkt besteht, muss ein Antrag für den Stromkostenergänzungszuschuss unter https://www.stromkostenzuschuss.gv.at/haushalt/antrag gestellt werden. 

Was muss ich tun um den Stromkostenzuschuss zu erhalten?


Nichts! Die EVN erledigt alle Schritte für Sie. Überprüfen Sie den Status Ihres Stromkostenzuschusses in "Meine EVN".

Wie wird der Stromkostenzuschuss berechnet?


Die Gesamtkosten für Strom setzen sich aus mehreren Teilen zusammen: Energiepreis in Cent/kWh, Netzentgelte (Systemnutzungsentgelte) sowie Steuern und Abgaben. Der Stromkostenzuschuss bezieht sich auf den Netto-Energiepreis.

Der Stromkostenzuschuss reduziert ab 01. Juli 2024 den Energiepreis um maximal 15 Cent netto pro kWh, außer die Energiepreisuntergrenze von 10 Cent wird bereits mit einem geringeren Zuschuss erreicht. Ab einem Verbrauch von mehr als 2.900 kWh pro Jahr gilt der normale Energiepreis je nach abgeschlossenem Tarif.

Beispiel

Aktueller Energiepreis
Preise durch Stromkostenzuschuss

 

angenommener 

jährl. Verbrauch

Energiepreis laut 

Energieliefervertrag

Energiepreis von

1 bis 2.900 kWh

Energiepreis 
ab 2.901 kWh

Netzentgelte, Steuern, Abgaben
bleiben unverändert

Familie Müller

3.100 kWh

15 ct netto / kWh

10 ct netto / kWh

15 ct netto / kWh

20 % auf 15 ct netto + Netzentgelte

 

 

25 ct netto / kWh

10 ct netto / kWh

25 ct netto / kWh

20 % auf 25 ct netto + Netzentgelte

Familie Mayer

2.600 kWh

15 ct netto / kWh

10 ct netto / kWh

-

20 % auf 15 ct netto + Netzentgelte

 

 

25 ct netto / kWh

10 ct netto / kWh

-

20 % auf 25 ct netto + Netzentgelte

Wie viel Geld kann ich maximal sparen?


Wenn der maximale Zuschuss von 15 Cent netto pro kWh für eine maximale Menge von 2.900 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr voll ausgeschöpft werden muss, weil der Haushalt vor Inkrafttreten der Maßnahme einen hohen Energiepreis zu zahlen hatte, erspart sich ein Haushalt also bis zu 435,- Euro im Jahr.

Sie haben noch weiterführende Fragen zum Stromkostenzuschuss?


Antworten auf häufig gestellten Fragen (FAQ) und telefonische Kontaktdaten finden Sie hier.