Günstigere Verbrauchspreise

Wir haben die Indexbindung der Wärme- & Warmwasserverträge sowie die Allgemeinen Bedingungen modernisiert. Zugleich werden die Verbrauchspreise gesenkt, bei gleichzeitiger Anpassung der Grundpreise, wodurch sich die meisten Kundinnen und Kunden in Summe einen preislichen Vorteil erwarten können. Eine Gegenüberstellung der aktuellen und letzten Version 2022 der AGB finden sie hier, die weiteren historischen Versionen hier.  

Die neuen Tarife kommen ab dem Einlangen Ihrer Annahmeerklärung bei uns zur Anwendung. 

Bitte halten Sie Ihre Kundennummer und Postleitzahl (zu finden auf unserem postalisch übermittelten Tarifangebot) sowie die Vertragskontonummer (zu finden auf der letzten EVN Wärme-Rechnung) bereit. Unser Digitaler Assistent führt Sie durch die einzelnen Schritte, wo Sie nochmals alle Details Ihres Angebots einsehen können.

Bitte beachten Sie, dass im Tarifwechselassistenten unter Umständen noch die initialen Tarifangebote aus dem Jahr 2024 abgebildet sind. Der darin beworbene Umstiegsbonus von 50,- Euro wird nicht mehr ausbezahlt. Während die angebotenen neuen Verbrauchs- und Grundpreise nach wie vor aktuell sind, kann es sein, dass in Ihrem aktuellen Tarif mittlerweile Preisanpassungen auf Grund der vereinbarten Indexbindung stattgefunden haben. Der damit berechnete Preisvorteil ist unter Umständen nicht mehr aktuell. Wir geben Ihnen jedoch gerne telefonisch unter 0800 800 334 Auskunft über Ihre aktuellen Preise sowie über Ihren persönlichen Preisvorteil bei Annahme des Tarifangebots.

Tarif wechseln und den neuen AGB zustimmen 
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Vertragskontonummer

Hier finden Sie Ihre Vertragskontonummer bei der EVN Wärme GmbH auf Ihrer letzten Wärme-Rechnung bzw. auf Ihrem Begrüßungsschreiben als Neukund*in.



Kundennummer, Postleitzahl

Hier finden Sie Ihre Kundennummer bzw. die zugehörige Postleitzahl.

Haben Sie noch Fragen?


Wir stehen Ihnen unter der kostenlosen Service-Hotline gerne zur Verfügung.


0800 800 334

Montag - Donnerstag von 7 bis 19 Uhr
Freitag 7 bis 17 Uhr

FAQ

Bis wann kann ich zustimmen?

Sie können unseren Tarifangeboten jederzeit zustimmen. Bitte beachten Sie, dass im Tarifwechselassistenten unter Umständen noch die initialen Tarifangebote aus dem Jahr 2024 abgebildet sind. Der darin beworbene Umstiegsbonus von 50,- Euro wird nicht mehr ausbezahlt. Während die angebotenen neuen Verbrauchs- und Grundpreise nach wie vor aktuell sind, kann es sein, dass in Ihrem aktuellen Tarif mittlerweile Preisanpassungen auf Grund der vereinbarten Indexbindung stattgefunden haben. Der damit berechnete Preisvorteil ist unter Umständen nicht mehr aktuell. Wir geben Ihnen jedoch gerne telefonisch unter 0800 800 334 Auskunft über Ihre aktuellen Preise sowie über Ihren persönlichen Preisvorteil bei Annahme des Tarifangebots.

Lohnt sich der Tarifwechsel für mich?

Bei Zustimmung zu dem übermittelten Angebot profitieren Sie jedenfalls von den neuen, noch konsumentenfreundlicheren Allgemeinen Bedingungen. Auch finanziell lohnt sich der Tarifwechsel in den überwiegenden Fällen, da wir die Verbrauchspreise deutlich senken und die Grundpreise nur in einem merklich geringeren Maß anheben. Nur in Ausnahmefällen, bei sehr geringen Wärmeverbräuchen, kann es sein, dass die neuen Tarife keine jährliche Kostenersparnis bringen bzw. zu einer geringen Kostenerhöhung führen.

Welche weiteren Preisbestandteile gibt es neben den genannten Preisen?

Sowohl bei den alten als auch bei den neuen Tarifen verrechnen wir 20 % Umsatzsteuer. Mögliche weitere Preisbestandteile sind, abhängig von Ihrem Netz oder Ihrer Heizzentrale: Energieabgaben, Gebrauchsabgabe, Emissionszertifikatekosten (CO2-Bepreisung). Details dazu können Sie dem Preisblatt entnehmen. Zu den Energieabgaben, zur Gebrauchsabgabe und den Emissionszertifikatekosten haben wir in den neuen Allgemeinen Bedingungen genauere Bestimmungen als bisher aufgenommen. Unverändert bleiben die Bestimmungen über die Messpreise.

Kann ich auch nur für einzelne Anlagen der Tarifänderung zustimmen?

Bitte beachten Sie, dass der Tarifwechsel, sowie die Zustimmung zu den neuen Allgemeinen Bedingungen ausnahmslos für alle Anlagen gemäß Annahmeerklärung gilt. Wenn Sie einzelne Positionen auf der Annahmeerklärung durchstreichen bzw. vermerken, dass sie die Umstellung nur für einzelne Anlagen wünschen, können wir das nicht berücksichtigen und wenden den Tarifwechsel auf alle Anlagen an.

Was ändert sich bei den Allgemeinen Bedingungen?

Wir gestalten einiges in den neuen AGB kundenfreundlicher: Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre aktuellen Preise auf der Website einzusehen. Wir geben an, wo Sie die AGB und die anderen Bestandteile des Vertrags jederzeit im Internet auffinden können. Arbeiten, die zu Lieferunterbrechungen führen, werden wir außer bei Gefahr im Verzug nur mehr außerhalb der Heizperiode vornehmen. Wir berücksichtigen den technischen Fortschritt: Durch neue Funkmessgeräte wird in den nächsten Jahren für einige Kundinnen und Kunden eine Abrechnung nach dem monatlichen Verbrauch möglich werden, wenn beide Vertragspartner dies wünschen; dies wird in den neuen AGB geregelt. Die neuen AGB berücksichtigen außerdem die Rechtsprechung, die seit ihrer letzten Änderung im Jahr 2013 ergangen ist. Manche Bestimmungen sind detaillierter formuliert, beispielsweise die zu den Abschlagszahlungen („Teilbeträgen“), zu den Kosten aus der Gebrauchsabgabe oder aus den Emissionszertifikaten. Außerdem schränken sie die Möglichkeiten der EVN ein, die AGB oder die Preise einseitig zu ändern.

Wie kann ich eine monatliche Abrechnung beantragen?

Derzeit ist eine monatliche Abrechnung noch nicht möglich. Dies wird erst mit der Ausrollung fernauslesbarer Wärmemengenzähler in den nächsten Jahren der Fall sein. Mit der Zustimmung zu den neuen Allgemeinen Bedingungen schaffen wir jetzt schon die rechtlichen Rahmenbedingungen, um Ihnen dann diesen Service anbieten zu können. Der genaue Zeitplan für die Installation fernauslesbarer Wärmemengenzähler steht derzeit noch nicht fest, weshalb wir Ihnen keine Auskunft dazu geben können, ob und wann ein fernauslesbarer Zähler bei Ihnen installiert wird.

Werden meine Teilbeträge angepasst?

Bei Zustimmung innerhalb der angegebenen Frist werden wir Ihre nächste Jahresabrechnung neu simulieren und gemäß unseren Allgemeinen Bedingungen Ihre Teilbeträge senken, sofern der erwartete Preisvorteil auf der Jahresrechnung zumindest 150,- Euro (inkl. USt.) beträgt. Bitte beachten Sie, dass die Senkung der Teilbeträge aus organisatorischen Gründen unter Umständen erst nach Ende der Zustimmungsfrist durchgeführt wird, auch wenn Ihre Annahmeerklärung schon früher bei uns einlangt.