Trinkwasser

Wenn Sie im Wasser-Versorgungsgebiet der EVN sind, dann genießen Sie beste Wasserqualität und alle Vorteile unseres Services.

Ihr Hausanschluss



Ihr Wasser-Hausanschlusses auf öffentlichem Gut wird von der EVN Wasser GmbH errichtet und verbleibt in deren Eigentum. Der Teil des Wasser-Hausanschlusses, der auf Eigengrund liegt, liegt in der Verantwortung des Eigentümers.
 
Für einen Wasser-Hausanschluss sind nur drei Vorbereitungsschritte nötig:


  • Sie unterschreiben einen Wasserversorgungsvertrag.
  • Sie lassen von einem Installateurfachbetrieb Ihres Vertrauens einen Zählerplatz (frostsicher und mechanisch geschützt) vorbereiten. Dieser meldet die Fertigmeldung an das Service Center.
  • Unsere Servicetechniker montieren Ihren Wasserzähler.


Abhängig von den baulichen Gegebenheiten gibt es zwei Möglichkeiten, um einen Wasser-Hausanschluss zu errichten:

Hausanschluss in Gebäuden mit Kellergeschoß 
Rot: Anlagen EVN Wasser, Grau: Anlagen Kunden 

Hausanschluss Trinkwasser mit Keller EVN

Hausanschluss in Gebäuden ohne Kellergeschoß
Rot: Anlagen EVN Wasser, Grau: Anlagen Kunden 

Hausanschluss Trinkwasser ohne Keller EVN

Ihr Trinkwasser-Vertrag



Die Installation Ihres Wasseranschlusses soll möglichst einfach funktionieren. Nach einem Termin in Ihrem EVN Service Center zur Beratung und Vertragsunterzeichnung leiten wir alles in die Wege! Dieser Vertrag regelt Ihre persönlichen Angaben, die Größe des Wasserzählers, den Ort des Einbaus, die Zählerablesung und die Zahlungsart. Der zentrale Punkt ist der Wasserzähler. Sie können festlegen, wie groß der Zähler sein soll, also wie viel Wasser pro Stunde hindurchfließen soll. Die kleinste Größe, 3 m³, reicht für ein Objekt mit bis zu 5 Wohneinheiten.

Außerdem können Sie wählen, wie Sie den Zählerstand ablesen und bekanntgeben möchten: per E-Mail, per Post oder durch Ablesung durch die EVN.



Ihr EVN Wasser-Tarif.


Der Tarif setzt sich aus folgenden Faktoren zusammen:


  • Wassertarif Ihrer Gemeinde (Wird verbrauchsorientiert in Euro / Kubikmeter angegeben.)
  • Bereitstellungsbeitrag (Jährlich für die Bereitstellung, Wartung und Eichung des Zählers zu bezahlen sowie für die Wartung der Wasseranlagen im Ort. Der Beitrag ist fix und abhängig von der Zählergröße.)
  • Einmaliger Anschlussbeitrag (Für die Installation Ihres neuen Wasseranschlusses zu entrichten. Haben Sie bereits einen Anschluss und wünschen die Montage eines größeren Zählers für eine größere Wassermenge pro Stunde, wird stattdessen ein Nachtragsbeitrag verrechnet.)
  • Gebrauchsabgabe (Jährlich an die Gemeinde zu bezahlen.)

 

Alle Faktoren sind nach dem Verbraucherpreisindex VPI I wertgesichert. Ab einem Indexsprung von 5 % werden die Tarife angepasst. 



Ihr Tarifblatt


Das Tarifblatt Ihrer Gemeinde enthält detaillierte Informationen zum Wassertarif pro m³, Bereitstellungsbeitrag pro Jahr und dem einmaligen Anschluss- bzw. Nachtragsbeitrag. Ihr Tarifblatt erhalten Sie in Ihrem EVN Service Center.



Formblatt Fertigmeldung Wasserverbrauchsanlage PDF - Datei, 90 kB AGB EVN Wasserversorgung PDF - Datei, 225 kB Preisblatt Nebenleistungen EVN Wasser GmbH PDF - Datei, 48 kB

Häufige Fragen

Welcher Wasserzähler ist für ein Einfamilienhaus geeignet?

Ein Hauswasserzähler (max. 3 m3/h) reicht für bis zu 5 Wohneinheiten. Die durchschnittliche Belastung sollte 1,5 m³ pro Stunde nicht überschreiten. Nimmt man an, dass die Hausbewohner 8 Stunden schlafen, so kann die Leitung mindestens 24 m³ Wasser täglich liefern.

Was kostet die Zählermontage?

Beim Neuanschluss bzw. bei der Eichung trägt EVN Wasser die Kosten. Wünschen Sie den Ausbau eines Zählers, kann Ihnen Ihr Kundenzentrum eine Preisauskunft geben.

Wie lese ich den Zähler ab?

Auf Ihrem Wasserzähler steht klar gekennzeichnet, wie viele m³ Wasser verbraucht wurden. Diesen Wert können Sie uns mit der Ablesekarte per Post, per E-Mail, telefonisch oder über die Online-Services bekanntgeben. Können Sie dies nicht zeitgerecht erledigen, erfolgt eine maschinelle Schätzung Ihres Verbrauchs aufgrund des Durchschnitts der letzten drei Jahre.

Wann muss der Zähler ausgetauscht werden?

Gemäß §15 Maß- und Eichgesetz (MEG) wird jeder Zähler nach fünf Jahren ausgewechselt. Sie werden von uns schriftlich über einen Zählertausch informiert.

Was tun bei einem Rohrbruch?

Schließen Sie den Wasserhauptabsperrhahn. Dieser befindet sich meist in der Nähe des Wasserzählers und ist drehbar. Rufen Sie danach die Notfallnummer Ihres EVN Kundenzentrums an und melden Sie den Rohrbruch. Wir kümmern uns um den Rest.

Worauf muss ich bei der Installation achten?

Trinkwasser-Installation ist nichts für Laien. Bitte beauftragen Sie einen Installateur. Er kennt die örtlichen Gegebenheiten und die genaue Zusammensetzung des Wassers und weiß, welche Materialien er verwenden darf.

Wie kann ich Wasserstagnation vermeiden?

Hat das Wasser über Nacht oder während Ihrer Abwesenheit in der Leitung gestanden, lassen Sie es so lange nachfließen, bis es deutlich kühler wird. Dieses Spülwasser können Sie abfangen und zum Beispiel fürs Blumengießen verwenden.

Was muss ich tun, wenn ich umziehe?

Bitte lesen Sie vor dem Umzug den Wasserzähler ab und wenden Sie sich an Ihr Kundenzentrum. Sie erhalten daraufhin eine Endabrechnung. Falls Sie Strom, Gas oder Wärme auch von der EVN beziehen, verfahren Sie bitte genauso.

Was ist die Gebrauchsabgabe?

Die Gebrauchsabgabe für den Gebrauch von öffentlichem Grund wird von der Gemeinde eingehoben. Da sich diese Abgabe jährlich verändert, kann sie nicht im Vorhinein im Tarifblatt abgedruckt werden. Sie wird jedoch im Punkt  "Abrechnung" des Tarifblatts angekündigt. Diese Abgabe ist jährlich zu entrichten.

Was ist eine Leistungserhöhung?

Reicht die Durchflussmenge von durchschnittlich 1,5 m³ pro Stunde (Spitzenbelastung 3 m³ pro Stunde) nicht aus, z.B. bei einer Wohnhauserweiterung auf mehr als 5 Wohneinheiten, dann können der Zähler und die Zuleitung angepasst werden. Es wird einmalig ein Nachtragsbeitrag eingehoben. Die genauen Beträge erfahren Sie aus Ihrem Tarifblatt oder von Ihrem Kundenzentrum.

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