Aufgrund bundes- und landesverfassungsrechtlicher Bestimmungen ist das Land Niederösterreich, das seine Anteile über die NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH1) 2), St. Pölten hält, mit 51,0 % Mehrheitseigentümer der EVN AG.
Zweitgrößter Aktionär der EVN AG ist die Wiener Stadtwerke GmbH2), Wien, die Aktien im Ausmaß von 28,4 % des Grundkapitals hält. Die Wiener Stadtwerke GmbH steht zu 100 % im Eigentum der Stadt Wien.
Die übrigen 20,6 % entfallen auf den Streubesitz (inkl. 0,9 % eigene Aktien).
Die Basisinformationen zu den an der Wiener Börse gehandelten EVN Aktien finden Sie hier.
1) Offenlegung lt. Mediengesetz: Die NÖ Holding GmbH hält 100 % der Anteile an der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH. Das Land Niederösterreich ist alleiniger Gesellschafter der NÖ Holding GmbH
2) Die NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH („NLH“) und die Wiener Stadtwerke GmbH („WSTW“) haben am 23. September 2021 eine steuerliche Beteiligungsgemeinschaft gegründet, wofür sie einen „Vertrag über die Bildung einer steuerlichen Beteiligungsgemeinschaft betreffend Anteile der Parteien an der EVN AG“ abgeschlossen haben. Dieser Vertrag sieht grundsätzlich eine syndizierte Ausübung der Stimmrechte von NLH und WSTW in der Hauptversammlung der EVN AG vor, bildet aber nur das sich ohnehin nach Gesetz und/oder Satzung auf Grund des jeweiligen Aktienbesitzes von NLH und WSTW ergebende Stimmgewicht in der Hauptversammlung ab (im Ergebnis verfügt NLH weiterhin über die einfache (nicht aber eine qualifizierte) Mehrheit und WSTW weiterhin über eine Sperrminorität).