Für jede EVN Ladekarte wird eine einmalige Aktivierungsgebühr von 10,- Euro verrechnet. Die Verrechnung der Ladungen erfolgt beim emobil Tarif und bei den #Drive Tarifen nach Kilowattstunden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihr Elektroauto die zur Verfügung gestellte Leistung voll nutzen kann.
Bei all unseren #Drive-Ladetarifen fällt an EVN Ladestationen während des Ladevorgangs keine Standgebühr an. Das bedeutet, solange das E-Fahrzeug lädt und Energie aufnimmt, werden nur die geladenen Kilowattstunden berechnet. Verbleibt das E-Fahrzeug länger ohne Energieaufnahme an der Ladestation, wird nach einer Toleranzzeit von 30 Minuten eine Standgebühr erhoben.
- Standgebühr € 0,50 / Minute nach Ladeende und einer Toleranzzeit von 30 Minuten.
Die genauen Standgebührregelungen für Partnerstationen (Roaming) und Ausnahmen finden Sie in den jeweiligen Tarifdetails. Für EVN Ladekartenkund*innen gelten an allen EVN und Roamingpartner-Stationen die Tarife der EVN.