Ihr Abwasser-Tarif
Das individuelle Tarifblatt für Ihre Gemeinde regelt den jährlichen Benützungs- und einmaligen Anschlussbeitrag der Abwasserentsorgung und weist auf die jährlich veränderliche Gebrauchsabgabe hin. Dieses Tarifblatt bekommen Sie in Ihrem EVN Kundenzentrum.
EVN Wasser rechnet bei der Abwasserentsorgung nicht pro Kubikmeter Wasser ab, sondern nach dem Belastungsfaktor Ihres Hauses. Ein- oder Zweifamilienhäuser oder Gewerbebetriebe mit einer Wohneinheit haben den Belastungsfaktor 1. Gebäuden mit drei Wohneinheiten oder einem Betrieb und zwei Wohnungen wird der Faktor 1,5 zugewiesen. Objekte, die weder für Wohn- noch Gewerbezwecke nutzbar sind, bekommen den Faktor 0,5. Zur Preisermittlung wird der Benützungsbeitrag mit dem Belastungsfaktor Ihres Objektes multipliziert. Der Preis ist also nicht von Ihrem Wasserverbrauch abhängig!
Alle Tarife von EVN Wasser sind nach dem Verbraucherpreisindex VPI I wertgesichert: Ändert sich der Index um mehr als 5 %, werden die Tarife nach oben oder unten angepasst.
Ihr Abwasser-Vertrag
Der Vertrag zur Abwasserbeseitigung durch die EVN setzt sich aus dem Tarifblatt Ihrer Gemeinde, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Ihren individuellen Angaben zusammen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem EVN Kundenzentrum, um sich beraten und den Vertrag aufsetzen zu lassen.
Der Abwasser-Vertrag hält Ihre persönlichen Daten fest, regelt Zahlungsmodalitäten, den Belastungsfaktor Ihres Objektes und die Höhe der Anschluss- und Benützungsbeiträge. Der Anschlussbeitrag betrifft Sie nur bei einem Neubau – übernehmen Sie ein Haus, ist dieser in der Regel bereits bezahlt.
Erweitern Sie ein bestehendes Objekt so, dass sich der Belastungsfaktor erhöht, wird ein sogenannter Nachtragsbeitrag erhoben: Dieser deckt die Differenz zwischen dem alten und dem aktuellen Anschlussbeitrag ab.
Ihr Kanalanschluss
Vor Baubeginn führen wir mit Ihnen eine Begehung durch, bei der die genaue Lage des Hausanschlusses festgelegt und auf spezielle Probleme eingegangen wird. Bei jedem Hausanschluss ist auf Privatgrund möglichst nahe an der Grundstücksgrenze oder in einem Putzstück im Keller ein Hausanschluss-Kontrollschacht zu errichten. Dieser Schacht dient zur Beseitigung von möglichen Verstopfungen.
Vorhandene Senkgruben oder 3-Kammeranlagen können, wenn sie baulich einwandfrei sind und gründlich gereinigt werden, in einen Hausanschluss-Kontrollschacht umgebaut werden. Eine Senkgrube kann nicht parallel zum Kanal weiter benützt werden.
EVN Wasser errichtet alle Hausanschlüsse bis zur Grundgrenze. Anlagenteile auf Privatgrund, bestehend aus den Kanalleitungen und dem Hausanschluss-Kontrollschacht bzw. Putzstück, müssen durch Sie selbst errichtet werden – mit Hilfe Ihres Baumeisters oder Installateurs.
Die Dichtheit aller Teile des Kanalanschlusses muss anschließend von einem Fachkundigen geprüft und bestätigt werden. Sie als Liegenschaftseigentümer sind für die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung verantwortlich. Die Kontrolle obliegt der Baubehörde bzw. Wasserrechtsbehörde des Bezirkes.
Was tun im Falle einer Störung?
Jedes EVN Service Center hat eine eigene Notfallnummer für Störungen der Abwasserbeseitigung. Damit stellen wir sicher, dass Ihnen schnellstmöglich geholfen wird und auch niemand anderer zu Schaden kommt. Die Notfallnummer Ihres Service Centers finden Sie hier:
- Horn: +43 2982 3664
- Stockerau: +43 2266 65830
- Waidhofen a.d. Thaya: +43 2842 53364
Vor Inbetriebnahme Ihres Kanalanschlusses muss die Dichtheit von einem Fachkundigen (Baumeister oder Installateur) geprüft und bestätigt werden. Bauliche Maßnahmen im Radius von einem Meter rund um die Kanalleitungen, wie Niveauveränderungen, Überbauungen und Pflanzungen, bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Bitte beachten Sie, dass wir für Mehraufwände und Schäden an Anlagen von EVN Wasser, die durch Maßnahmen ohne Zustimmung verursacht wurden, nicht aufkommen können.