EVN Pumpenhilfe

EVN Pumpenhilfe

EVN Pumpenhilfe


Die EVN unterstützt alle Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher, die ihre Keller und Häuser vom Wasser freipumpen bzw. trocknen müssen/mussten. Für diese Soforthilfe stellt die EVN insgesamt bis zu fünf Millionen Euro zur Verfügung. Sie erhalten eine Gutschrift in der Höhe von 45,- Euro / Strombezugsanlage (entspricht dem halben durchschnittlichen Stromverbrauch einer Bezugs-Energieanlage in einem Monat).

Die Eckpunkte


  • Sie sind Haushaltskund*in (Verbraucher*in im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes).
  • Sie beziehen derzeit Strom bei der EVN. Diese Strombezugsanlage befindet sich in einer vom Hochwasser betroffenen Katastralgemeinde (Quelle: Land Niederösterreich, gemeldete Schäden pro Gemeinde).
  • Der Antrag auf EVN Pumpenhilfe ist bis 31.12.2024 möglich.
  • Klicken Sie auf "EVN Pumpenhilfe beantragen" und unser Digitaler Assistent führt Sie durch die weiteren Schritte.
    Achtung: Wenn Sie noch nicht für unser Service-Portal "Meine EVN" registriert sind, benötigen Sie einmalig Ihre Kunden- und Vertragskontonummer um die Registrierung durchzuführen. Beide Nummern finden Sie auf Ihrer EVN Energie-Rechnung. Danach ist der Antrag auf EVN Pumpenhilfe online möglich.
  • Zur Dokumentation bereiten Sie bitte den Antrag zur Katastrophenbeihilfe, die Schadensmeldung oder ein aussagekräftiges Foto zum Upload vor.
  • Ihr Antrag wird vom zuständigen Bereich sorgfältig geprüft.
  • Bei erfolgreicher Prüfung wird die Gutschrift in der Höhe von 45,- Euro / Strombezugsanlage (gilt nicht für Schwachlast-/Eco-Anlagen) im Rahmen der EVN Pumpenhilfe einmalig auf Ihrer nächsten EVN Strom-Rechnung bzw. Vorschreibung der Teilbeträge berücksichtigt. Dies entspricht dem halben durchschnittlichen Stromverbrauch einer Bezugs-Energieanlage in einem Monat. 
  • Die Abwicklung kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Bei Fragen können Sie sich gerne telefonisch unter 0800 800 789 innerhalb der Öffnungszeiten bei uns melden.

FAQ

Was ist die EVN Pumpenhilfe?

Die EVN unterstützt Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher, die aufgrund des Hochwassers 2024 ihre Keller und Häuser vom Wasser freipumpen bzw. trocknen müssen. Für diese Soforthilfe stellt die EVN insgesamt bis zu fünf Millionen Euro zur Verfügung.

Wer erhält die EVN Pumpenhilfe?

Sie beziehen derzeit Strom bei der EVN. Diese Strombezugsanlage befindet sich in einer vom Hochwasser betroffenen Gemeinde (Quelle: Land Niederösterreich, gemeldete Schäden pro Gemeinde). Damit können Sie die EVN Pumpenhilfe beantragen. 

Wie kann ich die EVN Pumpenhilfe in Anspruch nehmen?

Klicken Sie auf "EVN Pumpenhilfe beantragen" und unser Digitaler Assistent führt Sie durch die weiteren Schritte.
Achtung: Wenn Sie noch nicht für unser Service-Portal "Meine EVN" registriert sind, halten Sie bitte Ihre Kundennummer und eine Vertragskontonummer bereit. Beide Nummern finden Sie auf Ihrer Energie-Rechnung. Eine genaue Beschreibung zur Registrierung und Verknüpfung finden Sie hier

Wie hoch ist die Gutschrift und wann erhalte ich diese?

Bei erfolgreicher Prüfung beträgt die Gutschrift 45,- Euro / Strombezugsanlage (dies entspricht dem halben durchschnittlichen Stromverbrauch einer Bezugs-Energieanlage in einem Monat) und wird auf Ihrer nächsten Strom-Rechnung bzw. Vorschreibung der Teilbeträge berücksichtigt.

Bis wann kann ich die EVN Pumpenhilfe beantragen?

Eine Beantragung der EVN Pumpenhilfe ist bis 31.12.2024 möglich. Klicken Sie auf "EVN Pumpenhilfe beantragen".

Welche Unterlagen brauche ich, um die EVN Pumpenhilfe zu beantragen?

Bei der Beantragung der EVN Pumpenhilfe laden Sie bitte den Antrag zur Katastrophenbeihilfe, eine behördliche Bestätigung, die Schadensmeldung oder ein aussagekräftiges Foto hoch.

Ich bin vom Hochwasser betroffen, bekomme aber eine Absage bei der Beantragung, was kann ich tun?

Bei Fragen können Sie sich gerne telefonisch unter 0800 800 789 innerhalb der Öffnungszeiten bei uns melden.

Steht mir die EVN Pumpenhilfe in jedem Fall zu?

Bei Verdacht auf Missbrauch, Falschangaben oder Vorspiegelungen falscher Tatsachen wird der Antrag seitens EVN abgelehnt bzw. muss die zu Unrecht bezogene Unterstützung rückerstattet werden.

Habe ich rechtlichen Anspruch auf die EVN Pumpenhilfe?

Es besteht keinerlei Rechtsanspruch auf die EVN Pumpenhilfe.

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